Wir wollen, daß die Menschen für eine ordentliche Arbeit auch einen ordentlichen Lohn bekommen“, sagt Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD). Denn eine schlechtbezahlte Stelle reizt nicht zur Aufnahme von Arbeit, wenn der Nettolohn nur knapp über dem Arbeitslosengeld II liegt. Der Anspruch eines ALG-II-Empfängers (verheiratet, zwei Kinder) beträgt auf Stundenlöhne umgerechnet etwa zwölf Euro. Ein Mindestlohn birgt aber die politische Gefahr in sich, daß mit dem Argument „soziale Gerechtigkeit“ eine Dynamisierung beider Größen in Gang gesetzt wird. Der Chef des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) hat deshalb eindringlich vor der Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland gewarnt. „Ein Mindestlohn fördert den sozialen Zusammenhalt nicht, sondern zerstört ihn“, meint Dennis Snower. Ein zu hoher Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze und erhöht die soziale Ungleichheit zwischen Arbeitsplatzbesitzern und denen, die ihre Stelle aufgrund des Mindestlohnes verlieren. Frankreich bietet dafür ein höchst negatives Beispiel – mit einer Jugendarbeitslosigkeit von 25 Prozent. Deshalb werden nun Kombilohnmodelle diskutiert, die aber nur bei dauerhaften Lohnsubventionen für Geringverdiener Bestand haben. Die Verringerung der Arbeitslosigkeit ist auch dadurch kaum zu erwarten. Die Gefahr von Mitnahmeeffekten durch die Arbeitgeber ist nicht gering: Bereits angestellten Mitarbeitern wird der Lohn reduziert. Die Schließung der entstandenen Lücke überläßt der Arbeitgeber dann dem Staat bzw. Steuerzahler. Dabei gibt es Modelle mit Beschäftigungs- und Ausbildungskonten – beispielsweise in Chile oder Schweden -, durch die deutlich bessere Anreize für Arbeitslose gegeben sind, freie Stellen schneller anzunehmen.