Die Verurteilung David Irvings vom Wiener Landesgericht zu drei Jahren Gefängnis paßt in die geistige Landschaft: Er hatte vor gut sechzehn Jahren bei einem Vortrag in Österreich eine abwegige Meinung geäußert und sie mit historisch unzutreffenden Sachbehauptungen unterfüttert. Grund genug für eine Strafe? Grundsätzlich, so sagt man, natürlich nicht – aber hier ging es doch um Holocaustleugnung, und da muß die Liberalität schließlich aufhören. In der Tat: Eine falsche Meinung hier zieht nicht nur die Sanktionen nach sich, die rein gesellschaftlich wegen politischer Unkorrektheit verhängt zu werden pflegen; hier wird gestraft. Skandalös? Wir haben wenig Grund, mit spitzem Finger auf Wien zu zeigen und über § 3 des dortigen Verbotsgesetzes den Kopf zu schütteln; unser § 130 III, IV StGB (Volksverhetzung) ist vom Standpunkt der Meinungsfreiheit aus nicht weniger fragwürdig. In fast ganz Europa, so scheint es, wird neuerdings Geschichtsdeutung nicht mehr von Historikern betrieben, sondern von Staats wegen unter Drohungen verordnet. Hetze zu bestrafen, ist im Prinzip legitim, oft auch geboten. Meinungen aber müssen sich im Härtetest öffentlicher Diskussion durchsetzen oder in ihm – und nicht vor dem Kadi! – scheitern. Es wird wohl Zeit, daß die Politik hierzulande den genannten Paragraphen unseres Strafrechts unter ihre kritische Lupe legt; vielleicht würde das auch Österreich ermuntern, sich daran ein Beispiel zu nehmen. Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg.
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