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Patentierte Programmschnipse

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In einer neuen EU-Richtlinie wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Patentierung von Computerprogrammen angestrebt. Danach soll künftig Patentschutz nur dann gewährt werden, wenn die Software einen „technischen Beitrag“ liefert. Unstrittig ist dies bei speziellen Werkzeugmaschinen, die ein spezielles, sogenanntes CNC-Programm zum Arbeiten benötigen. Allgemeine Software wird nach der EU-Richtlinie generell vom Patentschutz ausgenommen. Fraglich bleibt, inwieweit sich einzelne Programmelemente patentieren lassen. Gerade diese – alle weitere Softwareentwicklung oft blockierenden – „Trivialpatente“ waren der Anlaß der EU-Regelung. Die in den letzten Jahren stark zunehmende Flut von Patenten auf simple Softwareroutinen wird zweifellos zum Ärgernis für jede Weiterentwicklung. Wenn beispielsweise einen Softwareschalter, der mit einem Mausklick „gedrückt“ werden kann, nicht mehr frei verwendet werden darf, weil eine andere Entwicklungsfirma ihren Patentdaumen darauf hält, gerät jede Software-Entwicklung zum Teufelsritt am Rande der Legalität. „De facto werden abstrakte Ideen patentiert und zum kreativen Sperrgebiet erklärt“, kritisiert der Präsident der Free Software Foundation Europe, Georg Greve, der allerdings auch in der neuen EU-Richtlinie keine Abhilfe sieht. Die Problematik besteht in der Abgrenzung der Software-Liberalisierung gegenüber dem Schutz des geistigen Eigentums und ist vergleichbar mit dem Urheberrecht bei Musikstücken. Auch dort lassen sich nicht für jedes Tonintervall oder jede Instrumentenkombination Urheberrechte reklamieren. Für mittlerweile als selbstverständliche Programmbestandteile ansehbare Miniroutinen sollte das ebenfalls gelten.

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