Handwerker und andere Selbständigen zwingen eigen-tümlich deutsche Gesetz zu allerlei Schikanen. Zum Beispiel müssen sie in eine berufsgenossenschaftliche Altersversicherung eintreten, wenn sie nicht die Möglichkeit besitzen, auf eine unbevormundete Kapitalgesellschaft als Betriebsform auszuweichen. Nun naht Rettung. Nach dem europäischen Recht der Niederlassungsfreiheit kann der deutsche Dachdecker, Klempner, Frisör und wen es auch immer trifft, in Großbritannien eine Minikapitalgesellschaft mit dem Namensanhang „Limited“ gründen, die dann im heimischen Raum tätig wird. Die Limited erfordert keine 25.000 Euro Gründungskapital plus erheblicher Notar- und Amtsgerichtskosten, sondern gerade einmal 259 Euro Eintragungsaufwand. Als Gründungshelfer bietet sich die Go Ahead Limited an, ein Beratungsunternehmen mit Sitz im englischen Birmingham – sinnigerweise erreichbar über die Internetadresse www.tschuess-deutschland.de . Dort wird knallhart mit der geltenden Rechtslage geworben: „Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil am 5. November 2002 entschieden, daß Unternehmer, die rechtmäßig innerhalb der EU eine Gesellschaft gründen, um damit das inländische (unternehmerfeindliche) Gesellschaftsrecht zu umgehen, rechtmäßig vorgehen. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil am 13. März 2003 bestätigt.“ Das ist das Erfrischende am Europarecht. Es bringt nicht nur Nachteile für Deutschland (hohe Zahlungen, undemokratische Vertretung etc.), sondern auch – von der deutschen Regierung und den Behörden häufig systematisch verschwiegene – Vorteile. Diese unermüdlich aufzuspüren und konsequent auszunutzen ist des deutschen Steuerzahlers erste Bürgerpflicht.
- Literatur