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Urteil in Würzburg: AfD-Abgeordneter Halemba in zwei von vier Anklagepunkten freigesprochen

Urteil in Würzburg: AfD-Abgeordneter Halemba in zwei von vier Anklagepunkten freigesprochen

Urteil in Würzburg: AfD-Abgeordneter Halemba in zwei von vier Anklagepunkten freigesprochen

Der AfD-Abgeordnete Daniel Halemba gibt nach der Urteilsverkündung ein Statement vor dem Amtsgericht Würzburg.Das Amtsgericht hat Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen wurde der 24-Jährige freigesprochen.
Der AfD-Abgeordnete Daniel Halemba gibt nach der Urteilsverkündung ein Statement vor dem Amtsgericht Würzburg.Das Amtsgericht hat Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen wurde der 24-Jährige freigesprochen.
Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba: Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: picture alliance/dpa | Daniel Löb
Urteil in Würzburg
 

AfD-Abgeordneter Halemba in zwei von vier Anklagepunkten freigesprochen

Das Amtsgericht Würzburg spricht den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba in zwei Punkten frei. Wegen Nötigung und Geldwäsche wird er jedoch zu einer Geldstrafe verurteilt. Welche Folgen hat das für seine Zukunft in der Partei?
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WÜRZBURG. Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Nötigung und Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt. Freigesprochen wurde er hingegen vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es bei der Entscheidung bleiben, wäre Halemba vorbestraft.

Der 24jährige Halemba, der im Oktober 2023 als damals jüngster Abgeordneter in den Bayerischen Landtag gewählt worden war, war bei einigen der ihm vorgeworfenen Taten noch jünger als 21 Jahre alt. Deshalb mußte das Gericht neben der Frage nach der Schuld auch darüber urteilen, ob für ihn Jugend- oder Erwachsenenrecht gelten sollte. Halemba hatte im Vorfeld angekündigt, Rechtsmittel gegen eine Verurteilung einzulegen.

Rechtsrock, Hitlerreden und SS-Spruch

Bei einer Razzia in Halembas Zimmer in einer Würzburger Burschenschaft hatten die Polizisten mutmaßlich verschiedene NS-Devotionalien entdeckt. So sollen etwa auf einem USB-Stick von ihm mehr als 30 Reden Adolf Hitlers sowie weiterer nationalsozialistischer Politiker gespeichert gewesen sein. Auch Rechtsrock von teilweise verbotenen Bands soll sich auf dem Datenträger befunden haben. Außerdem soll in seinem Zimmer ein SS-Spruch an einer Pinnwand gestanden haben.

Die Geldwäsche, wegen derer er nun verurteilt wurde, geht auf Transaktionen aus dem Juli 2022 zurück, bei denen Halemba von seinem Konto aus einen vierstelligen Betrag an ein Konto im Baltikum überwiesen hatte. Das Geld soll aus Betrugsgeschäften eines Dritten stammen.

Außerdem war die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, der AfD-Landtagsabgeordnete habe zusammen mit einem 29jährigen einen Studenten genötigt, der in einem Ermittlungsverfahren gegen sie aussagen wollte. Des Weiteren sollen Halemba und der 29jährige einen Rechtsanwalt genötigt haben, indem sie nachts lautstark und drohend versucht haben, in seine Kanzlei einzudringen.

AfD-Landesvorstand äußert sich

Der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka sagte mit Blick auf die Verurteilung gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, sein Verband werde „im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen“. Ob es ein Parteiausschlußsverfahren geben wird, hänge dabei „nicht schematisch, sondern vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß sowie dem Bezug zur Parteitätigkeit ab“.

Halemba selbst sprach auf X von einem „Etappensieg“. Er warf der bayerischen Staatsregierung „Vorverurteilung und Stigmatisierung“ vor. Zudem kündigte er weitere juristische Schritte gegen das heutige Urteil an.

Bereits im April 2024 hatte Halemba wegen der laufenden Ermittlungen bekanntgegeben, nicht mehr als Redner im Landtag aufzutreten und keine Fraktionsämter mehr auszuüben (JF berichtete). Seinen Sitz im Parlament sowie die Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion behielt er hingegen. (st)

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba: Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: picture alliance/dpa | Daniel Löb
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