BERLIN. Seit Beginn des Überfall Rußlands auf die Ukraine hat Deutschland rund 51.700 nicht-ukrainische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Krieg aufgenommen. Das teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT mit. Erfaßt wurden die Personen seit dem 24. Februar 2022 im Ausländerzentralregister auf Grundlage der Ukraine-Sonderregelungen.
Nach Angaben des Ministeriums hielten sich Ende 2025 noch rund 38.500 dieser Personen im Bundesgebiet auf. Rund 13.000 Personen galten als aus dem Bundesgebiet ausgereist. Angaben zu den Zielstaaten oder zum weiteren Verbleib dieser Personen liegen dem Bund nicht vor.
Nicht-Ukrainer stammen aus 130 Staaten
Die größten Gruppen unter den nicht-ukrainischen Staatsangehörigen stammten aus Rußland mit rund 6.200 Personen, aus Aserbaidschan mit rund 4.700 sowie 3.200 aus Georgien und 3.100 aus Vietnam. Insgesamt seien rund 130 weitere Staatsangehörigkeiten erfaßt worden, teilte das Bundesinnenministerium der JF mit.
Von den zum Jahresende 2025 noch in Deutschland lebenden Personen verfügten rund 30.000 über eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz, also den befristeten Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Weitere Personen hielten sich mit vorläufigem Aufenthaltsstatus im Bundesgebiet auf.
Keine Angaben zu Wechsel in Asyl und Sozialleistungen
Nach Angaben des Ministeriums liegen jedoch keine Verlaufsstatistiken zum weiteren Aufenthaltsstatus dieser Personengruppe vor. Weder zum Statuswechsel noch zu möglichen Asylanträgen nicht-ukrainischer Personen aus der Ukraine könnten belastbare Angaben gemacht werden. Auch zu Ausreisepflichten werde keine gesonderte Statistik geführt.
Ähnliche Lücken zeigen sich beim Sozialstaat. Die Bundesagentur für Arbeit teilte der JF auf Anfrage mit, daß Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II zwar nach Staatsangehörigkeit, nicht jedoch nach Einreiseweg oder Herkunft aus einem bestimmten Zuzugsstaat statistisch ausgewertet werden können. Nicht-ukrainische Personen, die aus der Ukraine nach Deutschland gelangt sind, seien daher nicht gesondert identifizierbar. Angaben zu Leistungsbezug, Beschäftigung oder arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für diese Gruppe seien folglich nicht möglich. (sv)






