BERLIN. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihr Vorhaben verteidigt, jene, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, des passiven Wahlrechts zu entziehen. Kritik, daß es sich dabei um ein „Anti-AfD-Gesetz“ handeln könnte, wies sie zurück. „Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen“, sagte sie in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung am Samstag. Zugleich müsse da, wo eine Äußerung die Menschenwürde oder die Persönlichkeitsrechte anderer verletze, ein „Stoppschild“ aufgestellt werden.
Mit Blick auf Kritik des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) am Nachrichtenportal Nius (die JF berichtete) sprach Hubig von „beunruhigenden Entwicklungen“ in den Medien. „Auch Meinungsjournalismus muß faktenbasiert sein. Und das gilt selbstverständlich nicht nur für ein bestimmtes Portal.“ Gleichwohl sei auch solcher Journalismus mit einer „klaren Schlagseite“ von der Presse- und der Meinungsfreiheit geschützt.
Hubig wirbt erneut für ein AfD-Verbot
Zudem bekräftigte sie ihre Unterstützung für die Prüfung eines AfD-Verbots. „Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen.“ Man müsse „ernsthaft“ die Voraussetzungen prüfen und gegebenenfalls „diesen Schritt“ gehen. Entscheidend sei, ob „alle Beteiligten“ diese Voraussetzungen sehen. „Ob sie vorliegen oder nicht, hat allein die AfD zu verantworten.“
Dies gelte auch für den Fall, wenn die Partei den Rechtsstreit gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln gewinnt. Derzeit klagt sie gegen ihre Hochstufung als „gesichert rechtsextremistischer Verdachtsfall“ im Mai vergangenen Jahres. Ein Scheitern des Inlandsgeheimdienstes wäre laut Hubig „kein Triumph“ für die AfD. „Mich überzeugt das nicht.“
Eine Woche nach der Hochstufung vom „Verdachtsfall“ hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Entscheidung zurückgenommen, um ein Gerichtsverfahren zu ermöglichen. In ihrem Gutachten begründete die Behörde die Intensivierung der nachrichtendienstlichen Maßnahmen gegen die Partei ausschließlich mit öffentlichen Aussagen der Mandatsträger. Demnach soll etwa der Begriff „Deutsche Demokratische Altparteien“ als Bezeichnung der Konkurrenz gegen das Demokratieprinzip der Verfassung verstoßen. Auch zahlreiche migrationskritische Äußerungen werden dort aufgelistet. (kuk)






