BERLIN. Journalisten haben sich schockiert über Äußerungen der Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Eva Flecken gezeigt, die in einem Interview mit Table Media über die Abschaltung mißliebiger Medien sinnierte. Als „Dammbruch“ bezeichnete etwa der Chefredakteur der Onlineplattform Apollo News am Mittwoch die Einlassungen der Beamtin auf X: „Damit versucht sich Flecken die Kompetenz anzumaßen, nach eigenem Gutdünken (ohne richterlichen Beschluß!) Medien verbieten zu können.“
🔴 Jetzt attackiert die Medienanstalt Berlin-Brandenburg Nius – und stellt erstmals ein Verbot ganzer Medien in den Raum. Die Direktorin erklärt: „Als absolute Ultima Ratio sieht auch das Medienrecht vor, ein ganzes Angebot zu verbieten.“
Ein Dammbruch: Der Medienstaatsvertrag… pic.twitter.com/T7ZqPXAYdy
— Max Mannhart (@maxmannhart) January 14, 2026
Zuvor hatte Flecken im „Table Briefings“-Podcast anhand der Nachrichtenseite Nius erläutert, unter welchen Umständen ein Verbot einzelner Medienangebote durch ihre Anstalt denkbar sei. „Also zunächst einmal stellen wir dann fest, daß hier ein Medienrechtsverstoß vorliegt. Das nennt man dann im Juristendeutsch Beanstandung. Und dann sieht das Gesetz vor, daß wir gewisse Maßnahmen ergreifen können: Das kann sein, daß wir einen einzelnen rechtswidrigen Inhalt – einen einzelnen Artikel – untersagen, das ist ein anderes Wort für verbieten. Und als absolute ultima ratio sieht das Medienrecht auch vor, ein ganzes Angebot zu verbieten.“
„Hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg den Mauerfall verpaßt?“
Dies sei aber nur das letzte Mittel, wenn sich jemand „immer wieder systematisch rechtswidrig“ verhalte, betonte Fleck. Zensur sei das nicht, da diese schon im Vorhinein stattfinde, die Medienaufsicht aber immer erst im Nachhinein tätig werde. „Es kann erstmal sehr vieles publiziert werden, aber es gibt gewisse Grenzen“, mahnte die Behördenleiterin. Und dann müsse man als „Anbieter“ auch mit den Konsequenzen leben.
Der Nius-Kolumnist Benedikt Brechtken kommentierte das Table Media-Interview am Mittwoch seinerseits auf X mit der Frage: „Hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg den Mauerfall verpaßt?“
Sendeverbote kommen in Deutschland immer wieder vor
Der Medienstaatsvertrag sieht bei Regelverstößen – wie etwa Schleichwerbung, Irreführung, Falschbehauptung – tatsächlich Strafen vor. „Maßnahmen sind insbesondere Beanstandung, Untersagung, Sperrung, Rücknahme und Widerruf“, heißt es dazu in dem Gesetzestext. Eine Untersagung – die dem Verbot ähnelt – ist jedoch strikt an Kriterien gebunden. So muß sie verhältnismäßig sein und nach Möglichkeit zeitlich begrenzt. Gleichzeitig wird zwischen den einzelnen Medienarten getrennt: Besonders hoch sind die Hürden für ein Verbot bei Printmedien, im Radio und bei Internetplattformen hingegen ist der Zugriff etwas einfacher.
So wurde Anfang Januar eine Sperranordnung von der mabb über die der linken Volksfront zur Befreiung Palästinas nahestehenden Internetseite „samidoun.net“ aus Gründen des Jugendschutzes verhängt. Das Programm des russischen Auslandssender Sender in Deutschland RT DE wiederum wurde 2022 nach dem Beginn des Kriegs in der Ukraine von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten untersagt, weil sie rein formal keine passende Lizenz zum Sendebetrieb mehr vorweisen konnte. Zuletzt hatte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) für Aufregung gesorgt (JF berichtete), als er in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ den Eindruck erweckte, er sei für Medienzensur. (fw)





