BERLIN. Ein Berliner Bezirksamt hat einem Palästinenser namens Abdallah seinen deutschen Paß entzogen, weil dieser einen Tag nach seiner Einbürgerung auf seinem Instagram-Kanal einen pro-Hamas-Beitrag abgesetzt hatte. Der als Kleinkind nach Deutschland Gekommene teilte Ende September ein Foto von zwei Hamas-Terroristen, zusammen mit einem grünen Herz und der Beschreibung: „Heroes of Palestine“ („Helden von Palästina“). Laut einem Bericht der Bild-Zeitung soll er seit dem 7. Oktober 2023 auch an mehreren antiisraelischen Demonstrationen teilgenommen haben und von der Polizei abgeführt worden seien.
Gesetzlich vorgesehen ist nach Paragraph elf des Staatsangehörigkeitsgesetzes, daß unter anderem der Verfassungsschutz prüft, ob ein Antragssteller vorbestraft ist. Auch ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Schutz jüdischen Lebens ist zwingend notwendig, um deutscher Staatsbürger zu werden. Letzteres halten die Behörden aufgrund des Instagram-Beitrags Abdallahs für nicht gegeben und gehen von einer vorsätzlichen Täuschung aus – damit ist der Entzug der Staatsbürgerschaft möglich.
Einbürgerung rückgängig machen ist schwierig
Seit 2009 ist es möglich, eine Einbürgerung unter bestimmten Umständen rückgängig zu machen. 2019 wurde die Frist dafür von fünf auf zehn Jahre erhöht. Die Hürden für eine Rücknahme sind hoch: gefälschte Sprachzertifikate, Täuschung der Behörden, Bedrohung oder Bestechung, verschwiegene Ermittlungsverfahren oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Nach Angaben des Bundesverwaltungsamts wurden seit 2015 insgesamt 1.228 Menschen der deutsche Paß nachträglich aberkannt. (st)






