OLDENBURG. Im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf den schwarzen 21jährigen Lorenz A. hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage gegen einen 27jährigen Polizeibeamten erhoben. Sie wirft ihm fahrlässige Tötung vor, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Dem Beschuldigten könne man keinen Vorsatz vorwerfen, da er „irrtümlich glaubte“, sich in einer Notwehrlage befunden zu haben. Diese habe zum Zeitpunkt der Schußabgabe aber nicht mehr bestanden.
Der Polizist sei davon ausgegangen, mit einem Messer angegriffen zu werden. „Der Angeschuldigte hätte erkennen können und müssen, daß das Opfer lediglich habe fliehen wollen. Dies begründet die Annahme einer fahrlässigen Tötung, für die sich der Polizeibeamte zu verantworten habe.“ Das Landgericht Oldenburg soll nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn entscheiden.
Polizist wurde nach Tod von Lorenz A. suspendiert
Zur Auseinandersetzung mit A. war es im April vor einer Oldenburger Diskothek gekommen (JF berichtete). Laut der Polizei versprühte er Reizgas und lief davon, nachdem er wegen seiner Jogginghose abgewiesen worden war. Anschließend soll er Menschen, die ihn daraufhin verfolgten, mit einem Messer bedroht haben. Nach dem Eintreffen der Polizeibeamten soll der 21jährige die Beamten ebenfalls mit Reizgas attackiert haben und weggelaufen sein. Der Beschuldigte schoß daraufhin mehrfach auf ihn.
Kurz nach Bekanntwerden des Vorfalls zündeten Unbekannte das Auto des Diskothekenbetreibers, vor dessen Geschäft die Auseinandersetzung begonnen hatte, mit einem Molotowcocktail an. Zudem demonstrierten linke Vereinigungen in mehreren Städten, um gegen vermeintliche rassistische Strukturen innerhalb der Polizei zu demonstrieren. Der 27jährige Polizist wurde vom Dienst suspendiert.
Nach Informationen des Spiegels war der Erschossene polizeibekannt. Gegen ihn liefen mehrere Ermittlungsverfahren, darunter wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte, Körperverletzung, Raub und Nötigung. (kuk)






