ALZENAU. Die Zweigstelle Alzenau des Amtsgerichts Aschaffenburg hat einen Polizisten wegen Strafvereitelung verurteilt, der nicht gegen den späteren Attentäter von Aschaffenburg, Enamullah O., ermitteln wollte. Die Richter verhängten am Dienstag eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten und eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro gegen den 29jährigen. Zusätzlich droht ihm ein Disziplinarverfahren bei der Polizei.
Hintergrund ist ein vorheriger Messerangriff des Afghanen auf eine Ukrainerin im August 2024 (JF berichtete). Nach Einschätzung des Richters habe der Polizist von den Verletzungen der 44jährigen gewußt und Fotos davon gesehen, aber als zuständiger Sachbearbeiter nicht reagiert. Er habe es für möglich gehalten, daß die Tat passiert sei, doch sie sei ihm egal gewesen. „Er hat halt gar nix gemacht, gar nix.“
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Coburg auch gegen drei weitere Polizisten ermittelt, später aber das Verfahren gegen sie eingestellt. Der Richter bezeichnete auch deren Arbeit als „schlampig“.
Der Täter von Aschaffenburg soll schuldunfähig gewesen sein
Zum Tatzeitpunkt hatten O. und die Ukrainerin in derselben Asylunterkunft gewohnt. Nach Angaben einer Mitbewohnerin soll der Afghane das Opfer nicht nur mit einem Messer verletzt, sondern auch gewürgt haben. Dies teilte sie den eintreffenden Polizisten mit, die ihn kurzzeitig festnahmen und später wieder freiließen.
Am 22. Januar 2025 attackierte O. eine Kindergartengruppe und tötete dabei ein zweijähriges Kleinkind sowie einen 41jährigen Mann. Wenige Tage nach der Tat setzte die Union zusammen mit der AfD und FDP einen Entschließungsantrag durch, der von der Bundesregierung die Verschärfung der Migrationspolitik forderte. Daraufhin kam es zu zahlreichen Angriffen auf CDU- und CSU-Einrichtungen bundesweit sowie zu großen Demonstrationen für den Erhalt der Brandmauer zur AfD.
O. hatte sich seit November 2022 illegal in Deutschland aufgehalten, sein Asylgesuch wurde abgelehnt. Da er laut einem Gutachten aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen war, droht ihm keine Verurteilung. Stattdessen entscheidet ein Gericht im Sicherungsverfahren, ob der Afghane dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht wird (JF berichtete). (kuk)






