WIEN. Nach vier intensiven Verhandlungstagen hat das Wiener Landesgericht im Fall der Gruppenvergewaltigung einer jungen Lehrerin (die JF berichtete) sechs jugendliche Angeklagte zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Die Urteile sind teilweise rechtskräftig.
Der erst 15jährige Hauptangeklagte wurde wegen Vergewaltigung, schwerer Erpressung, sexuellen Mißbrauchs Wehrloser und Brandstiftung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Zweitangeklagte erhielt drei Jahre Gefängnis, auch er wurde der Vergewaltigung und anderer Delikte schuldig gesprochen. Ein dritter Angeklagter muß eine Zusatzstrafe von 15 Monaten, davon fünf unbedingt, verbüßen.
Drei weitere Jugendliche erhielten teilbedingte beziehungsweise bedingte Strafen. Der siebente Angeklagte, ein 16jähriger, mit dem das Opfer laut Anklage zeitweise einvernehmliche Beziehungen unterhielt, wurde vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Nach Überzeugung des Schöffensenats waren die Aussagen der jungen Lehrerin „glaubwürdig und mit den Beweisen in Einklang zu bringen“. Die Angeklagten hätten sich dagegen in „Schutzbehauptungen voller Widersprüche“ verstrickt, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Migranten kannten Geldforderungen nicht an
Laut Anklage soll die damals 20jährige Frau über Monate hinweg von der Gruppe junger Migranten, alle zwischen 14 und 17 Jahren alt, bedroht, erpreßt und sexuell mißbraucht worden sein. Das Martyrium habe erst geendet, als die Jugendlichen ihre Wohnung in Brand setzten.
Auch die Eltern des Opfers mußten am letzten Verhandlungstag aussagen. Der Vater erklärte unter Tränen, seine Tochter habe ihm berichtet, daß sie von Jugendlichen „terrorisiert, erpreßt und vergewaltigt“ worden sei, teilweise unter Drogen und offenbar gefilmt. Die Mutter schilderte, sie habe nach einem der Übergriffe das verwüstete Schlafzimmer betreten und Beweismaterial in einem Müllsack gesichert.
Die Opfervertreterin forderte insgesamt 15.500 Euro Schadensersatz für den Wohnungsbrand sowie weitere 6.000 Euro Schmerzensgeld von den Haupttätern. Die Angeklagten erkannten diese Forderungen bislang nicht an. (rr)