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„Ein generelles Mißtrauensvotum“: AfD kritisiert Gesinnungs-Tüv des Hessischen Landtags

„Ein generelles Mißtrauensvotum“: AfD kritisiert Gesinnungs-Tüv des Hessischen Landtags

„Ein generelles Mißtrauensvotum“: AfD kritisiert Gesinnungs-Tüv des Hessischen Landtags

AfD-Fraktionschef in Hessen, Robert Lambrou: „Wir sehen einer Zuverlässigkeitsprüfung unserer Mitarbeiter gelassen entgegen.“ (Themenbild)
AfD-Fraktionschef in Hessen, Robert Lambrou: „Wir sehen einer Zuverlässigkeitsprüfung unserer Mitarbeiter gelassen entgegen.“ (Themenbild)
AfD-Fraktionschef in Hessen, Robert Lambrou: „Wir sehen einer Zuverlässigkeitsprüfung unserer Mitarbeiter gelassen entgegen.“ Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
„Ein generelles Mißtrauensvotum“
 

AfD kritisiert Gesinnungs-Tüv des Hessischen Landtags

Hessens CDU-Landtagspräsidentin Wallmann will alle Mitarbeiter auf „Gefahr fürs Parlament“ überprüfen und droht Sanktionen an. AfD-Chef Lambrou rechnet ab.
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WIESBADEN. Die hessische AfD-Fraktion hat Pläne kritsiert, die eine Prüfung aller Mitarbeiter der Landtagsabgeordneten und -fraktionen auf ein potentielles „Risiko fürs Parlament“ und einen möglichen Finanzierungsentzug vorsehen. „In jedem Fall soll ein Gesetz geschaffen werden, das weitere Bürokratie schafft und den Fraktionen und Abgeordneten ein generelles Mißtrauensvotum ausspricht“, bemängelte Fraktionschef Robert Lambrou.

Er erklärte zudem, den Vorschlag nicht im Vorfeld der Vorstellung erhalten zu haben und daß seine Fraktion sich ihn nun genau ansehen wolle. „Es steht die Frage im Raum, ob er nicht zu tief in die Ausübung des freien Mandates eingreift.“

Zwar sehe die AfD im Landtag einer Zuverlässigkeitsprüfung ihrer Mitarbeiter gelassen entgegen, denn sie wähle ihre Mitarbeiter „sorgfältig“ aus. „Aber warum soll dieser Gesetzentwurf jetzt notwendig geworden sein, während er es die vergangenen 76 Jahre seit Gründung der Bundesrepublik nicht war?“

AfD wird in Hessen als Verdachtsfall geführt

Der Entwurf, der von Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) vorgestellt wurde, sieht drei Überprüfungsschritte vor. Zunächst soll die Landtagsverwaltung die betroffenen Mitarbeiter fragen, ob sie sich in den vergangenen fünf Jahren „verfassungsfeindlich“ betätigt hatten. Dann soll ein Führungszeugnis für Behörden und anschließend die Einsichtnahme in Strafurteile und Auskünfte des Verfassungsschutzes eingeholt werden, um die Angaben zu prüfen.

Bei Zweifeln an der parlamentarischen Zuverlässigkeit soll die staatliche Finanzierung der Mitarbeiter eingestellt werden. Auch müßten die Beschäftigten damit rechnen, wenn eine Mitarbeit in dem Prüfungsverfahren verweigert werde. „Der Landtag hat daher sicherzustellen, daß Verfassungsfeinde vom Parlament nicht auch noch aus Steuergeldern finanziert werden und sie keinen Zugang zu seiner Infrastruktur erhalten“, betonte Wallmann.

Die AfD ist als einzige im Hessischen Landtag vertretene Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Auch in anderen Bundesländern wird über Sanktionen für die Mitglieder der Partei im öffentlichen Dienst diskutiert. Zuletzt hatte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) nach tagelanger Kritik seinen Vorschlag zurückgezogen, AfD-Mitglieder pauschal vom Staatsdienst auszuschließen. (kuk)

AfD-Fraktionschef in Hessen, Robert Lambrou: „Wir sehen einer Zuverlässigkeitsprüfung unserer Mitarbeiter gelassen entgegen.“ Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
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