Anzeige
Anzeige

Nach EuGH-Urteil: Grüne wollen sichere Herkunftsstaaten von Liste streichen

Nach EuGH-Urteil: Grüne wollen sichere Herkunftsstaaten von Liste streichen

Nach EuGH-Urteil: Grüne wollen sichere Herkunftsstaaten von Liste streichen

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Max Lucas
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Max Lucas
„Warnschuß für die Bundesregierung“: Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Max Lucks fordert Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Nach EuGH-Urteil
 

Grüne wollen sichere Herkunftsstaaten von Liste streichen

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu sicheren Herkunftsstaaten fordern die Grünen Konsequenzen: Die Liste müsse überprüft und Länder davon gestrichen werden. Die Asylverfahren würden in diesem Fall noch langsamer werden.
Anzeige

BERLIN/BRÜSSEL. Der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Max Lucks, hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, Moldau und Georgien nicht mehr als sichere Herkunftsländer zu behandeln. Die im Dezember 2023 wirksam gewordene Einstufung müsse „natürlich zurückgenommen werden“, sagte Lucks dem Focus.

Damit nimmt er Bezug auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Freitag. Das EU-Gericht hatte festgestellt, daß ein Mitgliedsstaat nicht als sicher eingestuft werden dürfe, wenn dieser Staat nicht seiner gesamten Bevölkerung einen ausreichenden Schutz bietet. Lucks bezeichnete das Urteil nun als „Warnschuß für die Bundesregierung“. Er verwies darauf, daß Teile von Moldau und Georgien von Rußland kontrolliert werden.

Grünen-Politiker: Liste muß überprüft werden

Auch Erik Marquardt, Chef der Grünen-Delegation im EU-Parlament, fordert eine Neubewertung der Liste sicherer Herkunftsstaaten. „Es ist das Mindeste, was die Bundesregierung tun kann, das Urteil ernst zu nehmen und die aktuelle Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen“, betonte er im Focus.

Zudem betonte Marquardt, daß Algerien, Marokko und Tunesien keine sicheren Herkunftsstaaten werden könnten, „würde die Bundesregierung das Urteil ernst nehmen“. Schließlich könne man nicht ernsthaft bestreiten, „daß Schwule und Lesben in diesen Ländern verfolgt werden und nicht sicher leben“.

Regierung will die Liste eigentlich ausweiten

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten fortlaufend zu prüfen. „Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien.“ Der Bundestag hatte vor der Sommerpause zudem über einen Vorstoß der Koalitionsfraktionen beraten, wonach die Bundesregierung die sicheren Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung festlegen können soll.

Die Einstufung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat führt zwar nicht dazu, daß eine Schutzgewährung völlig ausgeschlossen ist. Allerdings gilt eine Regelvermutung, wonach kein Schutz zu gewähren ist. Wird ein Schutzantrag abgelehnt, gibt es verkürzte Rechtsbehelfsfristen, so daß das Verfahren beschleunigt ist. (ser)

„Warnschuß für die Bundesregierung“: Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Max Lucks fordert Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles