BERLIN/MÜNCHEN. Der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Hoffmann, hat angekündigt, daß die Unions-Abgeordneten die von der SPD vorgeschlagenen designierten Bundesverfassungsrichterinnen mitwählen werden. „Bei den Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht geht es um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie“, begründete er den Schritt gegenüber der Augsburger Allgemeinen.
Die beiden Jura-Professorinnen waren wegen aktivistischer linker Haltungen in die Kritik geraten. Frauke Brosius-Gersdorf von der Uni Potsdam forderte öffentlich ein Verbot der AfD, die Legalisierung von Abtreibungen und die Impfpflicht gegen Corona. Für Enteignungen und die Klima-Transformation spricht sich Ann-Katrin Kaufhold aus. Von Linkspartei und Grünen hatte sie sich in eine linke Expertenkommission zu Vergesellschaftungen berufen lassen.
Der oberste CSU-Mann in Berlin erklärte nun, in Zeiten, in denen im Bundestag die radikalen Ränder stark wie nie seien, „braucht es ein geschlossenes Votum der Parteien der Mitte, um die Funktionsfähigkeit des höchsten deutschen Gerichts sicherzustellen“.
Union zieht ihren Verfassungsrichter zurück
Schon heute um 20 Uhr soll der Richterwahlausschuß des Bundestags eine Empfehlung zur Nachbesetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht abgeben. Für einen hat die CDU/CSU das Vorschlagsrecht, für zwei die SPD.
Die Union hatte ihren Kandidaten, den Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller, zurückgezogen, nachdem dieser von den linken Parteien für seine Aussage von 2017 kritisiert worden war, daß Zurückweisungen an der Grenze mit Europarecht im Einklang stehen könnten. Stattdessen hat sie nun den Vorschlag des Gerichts, den Bundesarbeitsrichter Günter Spinner zu nominieren, übernommen.
Hoffmann appellierte an die Abgeordneten von CDU und CSU, die Vorschläge der SPD mitzutragen. Nichts wäre gewonnen, wenn der Kandidat der Union scheitere, weil die beiden SPD-Kandidatinnen scheiterten, sagte er. „Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sind so, daß wir unseren Wunschkandidaten nur im Paket mit weiteren Personalentscheidungen durchsetzen können.“
Mehrheit nur mit Linken und Grünen
Nach den Empfehlungen des Richterwahlausschusses muß noch das Plenum des Bundestags zustimmen. Da die schwarz-rote Bundesregierung auf keinen Fall mit der AfD die Richter entsenden will, gibt es die nötige Zweidrittelmehrheit dort nur mit den Grünen und den Linken.
Im Wahlausschuß des Bundestags mit seinen zwölf Mitgliedern ist die notwendige Mehrheit von acht Stimmen auch ohne die Linke möglich. Die CDU/CSU hat fünf Mitglieder, die SPD zwei und die Grünen eines. Die AfD verfügt über drei und die Linke über eine Stimme. (fh)