BERLIN. Regierungssprecher Stefan Kornelius hat gegenüber der Bild die Berichte dementiert, wonach Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Botschafter der Nachbarstaaten Deutschlands über die Ausrufung der „nationalen Notlage“ an den Grenzen unterrichtet habe. Nach Angaben der Welt soll er sich auf das Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union berufen haben, wonach EU-Regelungen vorübergehend ausgesetzt werden können. Damit wären auch Dublin-Regeln außer Kraft.
Merz ruft tatsächlich die „nationale Notlage“ aus. Die neue Bundesregierung will Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aktivieren. Darüber werden zur Stunde die Botschafter der Nachbarstaaten im Innenministerium unterrichtet! Das bedeutet:…
— Robin Alexander (@robinalexander_) May 8, 2025
Stunden zuvor hatte Merz bei seinem Antrittsbesuch in Polen betont, jegliche Grenzkontrollen würden „in einer Art und Weise, die für unsere Nachbarn verträglich“ sei, vorgenommen. Der gastgebende Ministerpräsident Donald Tusk kritisierte die Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze und warnte: „Wenn jemand eine Kontrolle an der polnischen Grenze einführt, wird Polen auch eine solche Kontrolle einführen. Und das ergibt auf lange Sicht keinen Sinn.“ Zwar verstehe er die Notwendigkeit verstärkter Kontrolle, aber diese solle vor allem an den EU-Außengrenzen umgesetzt werden.
Merz-Regierung erlaubt Asyl-Zurückweisungen
Am Mittwoch mittag hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Weisung an die Bundespolizei erlassen, sämtliche illegalen Einreisen an den deutschen Landgrenzen zu verhindern. Dabei widerrief er eine mündliche Anweisung aus dem Jahr 2015, Drittstaatsangehörigen ohne gültige Einreisedokumente auch bei geäußertem Asylbegehren die Einreise zu gestatten. Ebenso kündigte er an, bis zu 3.000 weitere Bundespolizisten an die Grenze zu schicken.
Die AfD bemängelte hingegen, an deutsch-polnischen Grenzübergängen wie in Guben stünde Deutschland weiter „offen wie ein Scheunentor“. Zudem kritisierte sie die im schriftlichen Befehl gefallenen Formulierungen. „Lautet es im Asylgesetz (…), daß die Einreise Illegaler ‘zu verweigern ist’, beinhaltet die Anordnung Dobrindts hier nur noch eine ‘Kann’-Vorschrift – die Einreise „kann“ also verweigert werden“, schrieb die Partei auf dem Kurznachrichtendienst X. Diese Vorschrift sei am Ende „völlig nichtssagend“.
Grenzschutz-Trickserei der Union: Lautet es im Asylgesetz in §18 Absatz 2, dass die Einreise Illegaler „zu verweigern ist“, beinhaltet die Anordnung Dobrindts hier nur noch eine „Kann“-Vorschrift – die Einreise „kann“ also verweigert werden. https://t.co/e61rTG5RKS
— AfD (@AfD) May 8, 2025
(kuk)