WIEN. Erneut hat ein Gericht die linkstendenziöse Tageszeitung Der Standard wegen ihrer Berichterstattung über ein Begräbnis verurteilt. Ausgangspunkt war ein Trauerakt für einen Burschenschafter am 27. September 2024 in Wien, bei dem laut Zeitung ein „SS-Treuelied“ gesungen worden sein soll.
Der ehemalige FPÖ-Politiker Johann Gudenus klagte und bekam nun vom Straflandesgericht Wien recht. Bereits im Januar hatten die drei Freiheitlichen Martin Graf, Harald Stefan und Norbert Nemeth in erster Instanz ein Verfahren nach dem Mediengesetz gewonnen – die JUNGE FREIHEIT berichtete. Auch Gudenus wurde nun eine Entschädigung in Höhe von 11.500 Euro zugesprochen.
Gudenus habe ältere Version des Liedes gesungen
Die Zeitung muß zudem das Urteil veröffentlichen und Verfahrenskosten ersetzen. Der Standard kündigte Berufung an. In dem Bericht hatte die Zeitung behauptet, die vier Politiker hätten sich nicht von der Trauerfeier entfernt, obwohl dort ein mutmaßliches SS-Lied angestimmt worden sei. Die Betroffenen wiesen dies zurück und erklärten, es sei eine ältere, nicht nationalsozialistische Version des Liedes „Wenn alle untreu werden“ gesungen worden.
Dennoch hob der Nationalrat im Dezember die Immunität der drei Abgeordneten auf. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz ein. (rr)