Anzeige
Anzeige

Deutsches Opfer könnte noch leben: U-Bahn-Mord: Syrer hätte im Gefängnis sitzen müssen

Deutsches Opfer könnte noch leben: U-Bahn-Mord: Syrer hätte im Gefängnis sitzen müssen

Deutsches Opfer könnte noch leben: U-Bahn-Mord: Syrer hätte im Gefängnis sitzen müssen

Berliner haben Blumen und Kerzen am Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz niedergelegt, wo das Opfer des Syrers tödlich getroffen zusammenbrach.
Berliner haben Blumen und Kerzen am Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz niedergelegt, wo das Opfer des Syrers tödlich getroffen zusammenbrach.
Berliner haben Blumen und Kerzen am Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz niedergelegt, wo das Opfer des Syrers tödlich getroffen zusammenbrach. Foto: picture alliance/dpa | Hannes P Albert
Deutsches Opfer könnte noch leben
 

U-Bahn-Mord: Syrer hätte im Gefängnis sitzen müssen

Staatsversagen im Fall des Syrers, der in einer Berliner U-Bahn einen Deutschen erstach. Wegen einer Messerattacke war er verurteilt, hätte ins Gefängnis gesollt, blieb aber auf freiem Fuß. Gerichte sprachen ihn sechsmal schuldig – ohne Folgen.
Anzeige

BERLIN/CHEMNITZ. Shadi S. hätte zum Zeitpunkt des Mordes an einem Fahrgast der Berliner U-Bahn eigentlich im Gefängnis sitzen müssen. Wäre ein laufender Haftbefehl gegen ihn vollstreckt worden, hätte er den 29jährigen Deutschen in dem Zug im Stadtteil Charlottenburg am Sonnabend nicht erstechen können.

Hintergrund: Der Syrer war wegen einer schweren Messerattacke vom Landgericht Chemnitz zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, wie jetzt die Welt berichtet. Das milde Urteil, das er trotz schwerer Gewaltandrohungen gegen die Anwesenden während des Prozesses erhielt, sollte im März doch in eine Haftstrafe umgewandelt werden. Denn Shadi S. verstieß gegen die Bewährungsauflagen.

Doch die Polizei faßte den Mann wochenlang nicht. Als er nach dem U-Bahn-Mord mit seinem Messer auf die eingesetzten Beamten losging, schossen diese ihn nieder. Er starb am Sonntag in einem Berliner Krankenhaus.

Syrer stach auf seine Schwester ein

Laut Staatsanwaltschaft Chemnitz war der 43jährige 2023 rechtskräftig vom Landgericht Chemnitz wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte seiner Schwester eine acht Zentimeter lange und vier Zentimeter tiefe Stichwunde im Oberschenkel zugefügt. Diese hatte sich dem Urteil zufolge geweigert, ihm Einblick in ihr Handy zu gewähren.

Als die Polizei ihn damals festnehmen wollte, wurde er gewalttätig und brach einem Beamten die Hand. Außerdem beleidigte er die Polizisten. All das zusammengenommen führte letztlich nur zu der Bewährungsstrafe. Der Mann, der 2016 einen Schutzstatus als Flüchtling erhielt, erfüllte die im Urteil festgelegte Arbeitsauflage nicht. Daher beantragte die Staatsanwaltschaft Chemnitz beim bewährungsüberwachenden Landgericht Berlin im März den Erlaß eines Sicherungshaftbefehls und den Widerruf der Strafaussetzung, teilte eine Sprecherin mit.

Sechs Verurteilungen

Insgesamt ermittelte die Berliner Polizei seit 2020 elfmal gegen Shadi S., was zu zwei Verurteilungen führte. In Neuruppin, Fürstenwalde und Dresden wurde er drei weitere Male verurteilt. Noch während seiner Bewährungszeit, im Februar 2024, verurteilte ein Gericht den Syrer wegen Bedrohung zu 120 Tagessätzen à 15 Euro. Doch auch hier mußte er nicht ins Gefängnis. Insgesamt sprachen deutsche Richter den Täter sechsmal schuldig – ohne echte Konsequenzen.

Shadi S. verfügte über eine Aufenthaltserlaubnis, die noch bis zum 12. Oktober 2025 lief. Aus sogenannten „humanitären Gründen“ durfte der Syrer trotz der zahlreichen Gewalttaten in Deutschland bleiben. Am Sonnabend tötete er dann aus nichtigem Anlaß einen Fahrgast. (fh)

Berliner haben Blumen und Kerzen am Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz niedergelegt, wo das Opfer des Syrers tödlich getroffen zusammenbrach. Foto: picture alliance/dpa | Hannes P Albert
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag