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Eilmeldung: Bundesverfassungsgericht weist alle Anträge gegen Sondersitzungen zurück

Eilmeldung: Bundesverfassungsgericht weist alle Anträge gegen Sondersitzungen zurück

Eilmeldung: Bundesverfassungsgericht weist alle Anträge gegen Sondersitzungen zurück

Aktuell, 22.02.2023, Karlsruhe, Prof. Dr. Doris Koenig, Vizepräsidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats, Bundesverfassungsgericht, zweiter Senat bei der Urteilsverkündung in Sachen ‚Desiderius-Erasmus-Stiftung' Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts: Urteil über Sondersitzung gefällt. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Aktuell, 22.02.2023, Karlsruhe, Prof. Dr. Doris Koenig, Vizepräsidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats, Bundesverfassungsgericht, zweiter Senat bei der Urteilsverkündung in Sachen ‚Desiderius-Erasmus-Stiftung' Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts: Urteil über Sondersitzung gefällt. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts: Urteil über Sondersitzung gefällt. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Eilmeldung
 

Bundesverfassungsgericht weist alle Anträge gegen Sondersitzungen zurück

Das Urteil ist da. Der abgewählte Bundestag darf sich zusammenfinden, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. AfD, Linkspartei und fraktionslose Abgeordnete scheitern mit ihren Klagen gegen die Sondersitzungen zur historischen Schuldenaufnahme.
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KARLSRUHE. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat alle Anträge, die sich gegen die Einberufung des abgewählten Deutschen Bundestages richteten, abgelehnt. „Die Anträge sind unbegründet“, heißt es vom obersten Gericht in Karlsruhe. Die Wahlperiode des alten Bundestages würde erst mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages enden, argumentierten die Verfassungsrichter. Bis zu diesem Zeitpunkt wäre der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt.

Wann dieser Zusammentritt erfolge, bestimme allein der neue Bundestag. Dabei würde ihn die Einberufung des alten Bundestages nicht daran hindern. Eine solche Einberufung wäre auch nicht pflichtwidrig. Falls ein Drittel der Bundestagsmitglieder die Einberufung beantragt, ist die Bundestagspräsidentin dazu verpflichtet. Ob hingegen eine Verpflichtung bestünde, die Konstituierung des neuen Bundestages zu bevorzugen, könne offenbleiben. Eine solche Pflicht gäbe es allenfalls, wenn der neue Bundestag seinen Willen zum Zusammentritt gefaßt und sich auf einen Termin verständigt hätte. Dies sei hier jedoch nicht der Fall.

Wer klagte wieso?

Am Montag hatte die AfD-Bundestagsfraktion Klage und einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wegen der Einberufung des alten Bundestages zur Verabschiedung von Verfassungsänderungen eingereicht. Das teilte Stephan Brandner, einer der Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, mit. Am Freitag drohte die Fraktion bereits Bundestagspräsidentin Bärbel Bas mittels eines Konfrontationsschreibens mit der Einleitung eines Verfahrens, sollte sie die Einberufung nicht stoppen.

Daraufhin betonte Bas, an eben jenem Montag, im ARD-Morgenmagazin, daß sie nach ihrer Einschätzung zur Einberufung der Sitzung verpflichtet sei. Anschließend sollen die Vorschläge von Union und SPD für Änderungen im Grundgesetz an den Haushaltsausschuß überwiesen werden.

AfD will, daß neuer Bundestag einberufen wird

Die AfD ist grundsätzlich der Ansicht, daß der alte Bundestag nach seiner Auflösung keine wesentlichen Fragen mehr behandeln darf, wozu auch die angestrebte Änderung des Grundgesetzes gehöre. Vielmehr habe die Bundestagspräsidentin „eine Pflicht zur unverzüglichen Einberufung des ’neuen‘ Bundestages“.

Die Fraktion konstatiert aber auch, daß selbst einfache formale Voraussetzungen für die Einberufung nicht erfüllt seien. Laut Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes muß der Bundestagspräsident eine Sitzung einberufen, wenn „ein Drittel der Mitglieder“ dies verlangen. Die AfD behauptet, daß im Gegensatz dazu nur die Fraktionen SPD und CDU/CSU einen entsprechenden Antrag eingereicht hätten.

Diesen Fraktionen gehören zwar mehr als ein Drittel der Bundestagsabgeordneten an. Allerdings betont die Kanzlei Höcker für die AfD, daß es nicht ausreiche, wenn die Fraktionen den Antrag unterschrieben. Vielmehr müßten das die Abgeordneten persönlich tun. Dies sei jedoch nicht geschehen.

Linkspartei und Fraktionslose reichten ebenfalls Klage ein

Am Mittwoch kündigte die Vorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, an, daß auch ihre Partei eine Klage in Karlsruhe eingereicht habe. Diese richte sich gegen die, aus Sicht der Linkspartei, „äußert kurze“ Beratungszeit für die Abgeordneten. „Das ist diesem Parlament unwürdig“, monierte Schwerdtner. Den Plan von Union und SPD bezeichnete sie als ein „überfallartiges Verfahren“. Sie hoffe „das Durchpeitschen zu stoppen“.

Dieselbe Argumentation bediente bereits am Freitag die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar, die früher zur AfD gehörte. Auch sie reichte eine Klage ein. „Wir Abgeordnete sollen über diese Milliardenbeträge im Schweinsgalopp entscheiden“, kritisierte sie. „Dieses Vorgehen verletzt die Rechte der Mitglieder des deutschen Bundestages, da uns die Zeit fehlt, ordnungsgemäß über die Vorschläge zu beraten.

Union und SPD wollen historische Neuverschuldung durchbringen

Cotar kooperiert bei ihrer Klage mit Marcel Luthe, einem früheren Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses. Luthe teilte am Montag mit, daß die Klage inzwischen ans Bundesverfassungsgericht übersendet worden sei. Auch der AfD-Abgeordnete Christian Wirth hatte angekündigt, Klage für sich selbst und weitere Fraktionskollegen zu erheben. Er warf Union und SPD „einen Mißbrauch der Verfassungslegalität zu Lasten der Verfassungslegitimität“ vor.

Christ- und Sozialdemokraten hatten in der vergangenen Woche angekündigt, ein „Sondervermögen“ für die Infrastruktur im Grundgesetz verankern und die Schuldenbremse in der Verfassung ändern zu wollen. Dafür braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Im neu gewählten Bundestag ist diese schwerer zu erlangen als im vorherigen Parlament, da AfD und Linkspartei nun gemeinsam über eine Sperrminorität von mehr als einem Drittel der Sitze verfügen. (ser, sv)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts: Urteil über Sondersitzung gefällt. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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