LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Deutschland am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 34 Millionen Euro verurteilt. Auch fünf andere EU-Staaten müssen zahlen, allerdings weit weniger. Geklagt hatte die EU-Kommission unter dem Vorsitz von Ursula von der Leyen (CDU).
Bei dem Verfahren ging es darum, daß die EU ihre 27 Mitgliedsstaaten 2019 verpflichtete, bis 2021 Whistleblowern, also Hinweisgebern, einen gewissen Schutz einzuräumen und diesen in nationales Recht zu überführen. Da sich der Streit darüber zwischen Bundestag und Bundesrat jahrelang hinzog, trat die Regelung erst 2023 in Kraft.
EU will Geldwäsche und Steuerhinterziehung auf die Spur kommen
Neben der Bundesrepublik verurteilte der EuGH auch Luxemburg, Tschechien, Ungarn und Estland. Deren Strafen fielen allerdings weit geringer aus. Sie reichen von 375.000 bis 2,3 Millionen Euro.
Hintergrund waren Skandale, die durch Whistleblower aufgedeckt wurden, darunter die Panama-Papers, die die Nutzung von Steueroasen durch Prominente bekannt machten. Laut der EU-Regelung sollen Hinweise zu Geldwäsche, Steuerhinterziehungen und Verstößen gegen Datenschutz vertraulich weitergegeben werden dürfen. (fh)