WIEN. Die Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Stefan wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Hintergrund sind Äußerungen bei einem Stammtisch, in denen Stefan afghanische Migranten als „Gesindel“ bezeichnet haben soll.
Da Stefan als Abgeordneter über politische Immunität verfügt, ersuchte die Staatsanwaltschaft den Nationalrat um Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung. Der Vorfall ereignete sich am 8. Januar bei einem FPÖ-Stammtisch in Wien-Simmering. Neben Stefan war auch FPÖ-Kollege Markus Tschank anwesend. Beide Politiker äußerten sich kritisch über die ÖVP. Was sie nicht wußten: Französische Journalisten waren im Raum und zeichneten die Aussagen auf.
Tschank erklärte, die ÖVP sei „machtgeil“ und müsse erkennen, daß die FPÖ die stärkere Partei sei. Stefan wiederum sprach über afghanische Migranten und meinte, in Afghanistan werde man „aufs Land geschickt“, wenn man sich in einer Stadt schlecht verhalte. Wer dort ebenfalls auffällig würde, werde schließlich nach Europa geschickt, weshalb hier „das letzte Gesindel“ ankomme.
Staatsanwaltschaft sieht Tatbestand der Verhetzung erfüllt
Nach einer anonymen Sachverhaltsdarstellung leitete die Staatsanwaltschaft Wien erste Schritte ein. In einem Schreiben vom 5. Februar an Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) wurde um Aufhebung der Immunität Stefans ersucht. Die Begründung: Durch die Bezeichnung „Gesindel“ habe Stefan „die in Österreich aufhältigen afghanischen Flüchtlinge (…) in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, die Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen“. Dies erfülle den Tatbestand der Verhetzung gemäß § 283 Abs. 1 Z 2 StGB.
Die Angelegenheit wird nun dem Immunitätsausschuß des Nationalrats zugewiesen. Dort wird geprüft, ob eine strafrechtliche Verfolgung zugelassen wird. Es gilt jedoch als wahrscheinlich, daß dies nicht der Fall sein wird, da die Äußerungen im Rahmen seiner politischen Tätigkeit erfolgten und somit von der Immunität gedeckt sind. (rr)