BAD WALDSEE. Im schwäbischen Bad Waldsee haben zwei arbeitswillige Migranten unfreiwillig für eine Bürokratie-Posse gesorgt. Zwei nicht weiter beschriebene Personen, die sich aktuell in einem Asylverfahren befinden, bewarben sich bei der Firma SV Druck GmbH als Mitarbeiter in der Versandabteilung. Eine Angestellte im Arbeitsamt und der Betrieb stimmten dem Arbeitsbeginn am 1. Februar zu, doch die zuständige Ausländerbehörde lehnte das ab, wie die Schwäbische Zeitung berichtete.
Das Landratsamt Ravensburg, das vor Ort für ausländerrechtliche Fragen zuständig ist, begründete die Absage laut der Schwäbischen damit, daß der im Arbeitsvertrag festgehaltene Stundenlohn von 12,82 Euro – der dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht – zu niedrig sei. Statt dessen sollten die beiden Einwanderer 14 Euro verdienen, sonst dürften sie nicht arbeiten.
Arbeitsverträge sind vom Tisch
In einem Brief an die beiden Betroffenen, der der Schwäbischen vorliegt, heißt es vom Landratsamt: „Der Beschäftigung wird nicht zugestimmt (…), da die Beschäftigungsbedingungen nicht den ortsüblichen Rahmenbedingungen für einen Helfer in der Versandabteilung entsprechen. Die ortsübliche Entlohnung wird bei mindestens 14,00 Euro/Stunde festgemacht.“ Dazu droht der Absender dem Unternehmen damit, daß eine Nichtbeachtung der Absage „strafrechtlich geahndet werden kann“.
Andere Mitarbeiter in der Versandabteilung verdienen bei der SV Druck GmbH lediglich 12,82 Euro. Auf diesen Widerspruch hingewiesen, sagte die Pressesprecherin der Arbeitsagentur, Eva Schmidt, der Schwäbischen: „Bei der Prüfung der Arbeitsbedingungen stellt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn die unterste Grenze der Entlohnung dar und kommt erst zum Tragen, wenn kein ortsübliches Entgelt ermittelt werden kann.“
Offenbar hatte das betroffene Unternehmen kein Interesse daran, Migranten für dieselbe Arbeit mehr zu zahlen als anderen Kollegen. Aus diesem Grund werden die beiden Ausländer nun nicht in dem Betrieb anfangen – ihre Arbeitsverträge wurden noch vor dem ersten offiziellen Arbeitstag gekündigt. (st)