BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Verein „Vitsche“ im Eilverfahren untersagt, während eines geplanten Protests vor der russischen Botschaft Aufnahmen russischer Kriegshandlungen auf deren Gebäude zu projizieren. Das Vorgehen verletze die Würde der diplomatischen Mission, da ihr eine von ihr nicht geäußerte oder gebilligte Meinung „unzutreffend zugeschrieben“ werden könnte, begründeten die Richter die Entscheidung.
Bindend sei das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1961, das auch von Deutschland unterzeichnet worden war. Darin hatten sich die Vertragspartner verpflichtet, sämtliche zur Erfüllung der diplomatischen Mission durch Gaststaaten benutzte Gebäude auf eigenem Boden vor Eingriffen und Störungen zu schützen. „Dahinter muß die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zurückstehen“, erklärte das Gericht.
Jahrestag des russisch-ukrainischen Krieges als Anlaß
Zugleich betonte es, die für den Jahrestag des russischen Angriffs am 24. Februar angesetzte Demonstration sei nicht an sich verboten. Die Richter wiesen auf die Möglichkeit hin, für die geplante Projektion eine Leinwand aufzustellen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von „Vitsche“, Patrick Heinemann, nannte die Auffassung der Polizei, die nun vom Gericht bestätigt wurde, „hanebüchen“ und mahnte, Grundrechte hätten nicht den Zweck, die Russische Föderation „vor deutschen und ukrainischen Bürgern zu schützen“.
Die @polizeiberlin verbietet den Protest von @VitscheBerlin am Jahrestag des Großangriffs (24.2.): Projektionen von Bildern des Kriegs auf die Fassade der russischen Botschaft seien unzulässig. Jetzt muss das Verwaltungsgericht entscheiden.https://t.co/XrNMP08OFR pic.twitter.com/zEXjJOFZqi
— Patrick Heinemann (@P_O_Heinemann) February 19, 2024
(kuk)