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Wegen zwei Listen: AfD nicht zur Wahl in Bremen zugelassen

Wegen zwei Listen: AfD nicht zur Wahl in Bremen zugelassen

Wegen zwei Listen: AfD nicht zur Wahl in Bremen zugelassen

Das Mitglied des Notvorstandes der Bremer AfD, Frank Magnitz (r), sitzt bei der Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl im Statistischen Landesamt Bremen im Publikum hinter der Vertrauensperson der Bremer AfD, Sergej Minich (2.v.l.). In der zerstrittenen Bremer AfD haben zwei Lager jeweils eine eigene Liste für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai 2023 aufgestellt. Der Wahlbereichsausschuss soll in öffentlicher Sitzung die Sachlage prüfen.
Das Mitglied des Notvorstandes der Bremer AfD, Frank Magnitz (r), sitzt bei der Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl im Statistischen Landesamt Bremen im Publikum hinter der Vertrauensperson der Bremer AfD, Sergej Minich (2.v.l.). In der zerstrittenen Bremer AfD haben zwei Lager jeweils eine eigene Liste für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai 2023 aufgestellt. Der Wahlbereichsausschuss soll in öffentlicher Sitzung die Sachlage prüfen.
Streithähne Frank Magnitz (r.) und Sergej Minich (2.v.l.): Nur in Bremerhaven zugelassen Foto: picture alliance/dpa | Focke Strangmann
Wegen zwei Listen
 

AfD nicht zur Wahl in Bremen zugelassen

Zwei Wahllisten, kein Programm und ein zerstrittener Landesverband: Die AfD darf in Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl antreten. Der Bundesvorstand will Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses der Hansestadt einlegen.
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BREMEN. Schlappe für die AfD Bremen. Die Partei darf bei den kommenden Wahlen zur Bremer Bürgerschaft im Mai nicht in der Stadt antreten. Hintergrund ist ein parteiinterner Zwist im Landesverband zwischen zwei konkurierenden Vorständen, die beide für sich beanspruchen, die Partei nach außen zu vertreten. Beide Vorstände hatten eigene Listen beim Wahlausschuß eingereicht, obwohl laut Gesetz jede Partei nur mit einer antreten darf. Der Wahlausschuß wies deswegen beide Wahlanmeldungen zurück.

Die AfD darf  somit nur in Bremerhaven Kandidaten zur Wahl aufstellen. Durch eine Besonderheit im Wahlrecht reicht es in Bremen aus, entweder in der Stadt selbst oder in Bremerhaven die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden, um mit mindestens einem Abgeordneten in der Bürgerschaft vertreten zu sein. In Fraktionsstärke wird die Partei voraussichtlich allerdings nicht mehr einziehen können.

AfD legt Beschwerde ein

Der Wahlausschuß hatte die AfD mehrfach gebeten, eine der beiden eingereichten Listen zurückzuziehen. Allerdings konnten sich weder der Rumpfvorstand um Landesvize Sergej Minich noch der sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz einigen. Klagen vor ordentlichen Gerichten scheiterten, weil diese darauf verwiesen, die Partei müsse ihre internen Streitigkeiten selbst beilegen.

Der AfD-Bundesvorstand, der den Rumpfvorstand um Minich unterstützt, kündigte an, gegen die Entscheidung des Wahlausschusses Beschwerde einzulegen. „Die AfD legt gegen diese Entscheidung fristgerecht Beschwerde ein und wird den Landeswahlausschuß Bremen anrufen, der spätestens am 23. März 2023 hierzu tagen wird“, sagte Bundesvorstandsmitglied Carlo Clemens. Der Bundesvorstand habe Parteiausschlußverfahren gegen zwei Mitglieder eingeleitet, die die Liste des Notvorstandes um Löhmann unterstützt hatten. (ho/ag)

Streithähne Frank Magnitz (r.) und Sergej Minich (2.v.l.): Nur in Bremerhaven zugelassen Foto: picture alliance/dpa | Focke Strangmann
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