SCHWERIN. In den vergangenen zwei Jahren und drei Monaten sind in Mecklenburg-Vorpommern acht Beschwerden über „diskriminierendes oder rassistisches Verhalten“ von Polizeibeamten eingegangen. Lediglich eine erwies sich als „teilweise begründet“. Das räumte die SPD/Linke-Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion ein.
Zu „rassistischem Verhalten“ gehört auch das sogenannte „Racial Profiling“, also die Kontrolle von Ausländern ohne konkreten Anlaß. Zuletzt hatten die nordostdeutschen Grünen behauptet, daß „Menschen allein aufgrund ihres Aussehens von der Polizei angehalten und kontrolliert werden“.
Seit 15. September 2020 erhoben Personen in dem Bundesland insgesamt 1.054 Beschwerden gegen Polizeivollzugsbeamte aus verschiedenen Gründen. 123 Beschwerden stuften die Behörden als begründet ein, darunter eine aufgrund rassistischen Verhaltens und diese auch nur als „teilweise“. Was genau dem Beamten vorgeworfen wird, geht aus der Antwort der Landesregierung nicht hervor.
Mehrstaatler gelten in der Kriminalitätsstatistik als „Deutsche“
Die Zahlen belegten, meint der mecklenburg-vorpommersche Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer, „daß jeder, der in der Landespolizei rassistische Verhaltensmuster zu erkennen meint, den Bezug zur Realität komplett verloren hat“. Kramer kritisierte vor allem die Grünen-Fraktion, die im vergangenen September einen Gesetzentwurf in das Landtagsplenum eingebracht hatte, „um rassistisches Verhalten von Polizisten besser unterbinden zu können“. Kramer: Damit haben die Grünen unserer Landespolizei pauschal Rassismus unterstellt.“ Der AfD-Fraktionschef sagt, „nichtexistierende Probleme lösen zu wollen, ist ein Hauptgrund für die Politikverdrossenheit vieler Bürger“.
Die Landesregierung machte in ihrer Antwort auch klar, daß jeder Tatverdächtige, der mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, als Deutscher in der Kriminalitätsstatistik geführt wird, sobald er auch über einen deutschen Paß verfügt. Dies werde in allen Bundesländern gleich gehandhabt. (fh)