BERLIN. Bundestagsabgeordnete, die zuletzt am Coronavirus erkrankt sind, behalten derzeit weiter für sechs Monate ihren Genesenenstatus. Die Verkürzung auf zwei Monate, die Mitte Januar beschlossen wurde, gilt für die Parlamentarier vorerst nicht, sagte ein Sprecher des Bundestags am Dienstag der Bild-Zeitung.
Grund dafür sei die Allgemeinverfügung des Bundestags. Diese beinhalte die Regelung des Genesenenstatus im parlamentarischen Betrieb und sei bislang nocht nicht geändert. Wann die Bestimmung angepaßt werde, sei derzeit noch unklar. Es werde „fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“.
Bundestag überließ RKI Entscheidung über Gesenenstatus
Am 13. Januar hatte der Bundestag beschlossen, das Robert-Koch-Institut (RKI) über eine mögliche Verkürzung des Genesenenstatus entscheiden zu lassen. Am Tag darauf reduzierte das RKI die Gültigkeit von sechs Monaten auf 90 Tage.
Die „bisherige wissenschaftliche Evidenz“ deute darauf hin, daß Ungeimpfte „nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“, lautete die Begründung des RKI damals. Genaue Studien nannte es dabei nicht.
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel kritisierte die mutmaßlichen Sonderrechte für Abgeordnete. „Die Ampel zeigt damit nicht nur die Willkür der Bestimmungen auf, sondern auch, daß sie jeglichen Bodenkontakt verloren hat“, schrieb sie auf Twitter.
Abgeordnete gelten auch weiterhin für 6 Monate als genesen. Die #Ampel zeigt damit nicht nur die Willkür der Bestimmungen auf, sondern auch, dass sie jeglichen Bodenkontakt verloren hat. Wir fordern ein Ende der Maßnahmen für alle – statt Sonderrechte für Abgeordnete! #Bundestag
— Alice Weidel (@Alice_Weidel) January 25, 2022
(zit)