Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) darf künftig nicht mehr behaupten, die Lektüre der Wochenzeitung Junge Freiheit könne als Warnsignal für eine rechtsextreme Gesinnung gewertet werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in einem nun veröffentlichen Urteil Ende Mai entschieden.
Gleichzeitig verpflichtete das Gericht Reul, innerhalb von vier Wochen, nachdem das Urteil rechtskräftig ist, die Extremismusbeauftragten der Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen darüber in Kenntnis zu setzen, daß er seine Aussage bezüglich der JF nicht aufrecht hält. Die Kosten des Verfahrens trägt zu 90 Prozent das Land NRW. Die Entscheidung stärkt auch die Pressefreiheit in Deutschland, denn die Richter beurteilten Reuls Äußerungen als „Eingriff in den Schutzbereich der grundrechtlich verbürgten Pressefreiheit“ der JF.
Hintergrund sind mehrere Aussagen Reuls aus dem vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Polizisten wegen rechtsextremer Tendenzen. Einer der Beschuldigten soll bereits vor zehn Jahren eine interne „Ansprache“ erhalten haben, weil er die JF im Dienst gelesen hatte.
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