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Verfassungsänderung vorerst gescheitert: Keine „Kinderrechte“ im Grundgesetz: Justizministerin Lambrecht enttäuscht

Verfassungsänderung vorerst gescheitert: Keine „Kinderrechte“ im Grundgesetz: Justizministerin Lambrecht enttäuscht

Verfassungsänderung vorerst gescheitert: Keine „Kinderrechte“ im Grundgesetz: Justizministerin Lambrecht enttäuscht

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): Wollte „Kinderrechte“ im Grundgesetz verankern
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): Wollte „Kinderrechte“ im Grundgesetz verankern
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): Wollte „Kinderrechte“ im Grundgesetz verankern Foto:picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
Verfassungsänderung vorerst gescheitert
 

Keine „Kinderrechte“ im Grundgesetz: Justizministerin Lambrecht enttäuscht

Eigentlich hatten sich Union und SPD darauf geeinigt, sogenannte Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Doch daraus wird in dieser Legislaturperiode nichts mehr. Die CDU hält dies für „verschmerzbar“. Die AfD zeigt sich erfreut.
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BERLIN. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat mit Ernüchterung auf die gescheiterten Verhandlungen über sogenannte Kinderrechte im Grundgesetz reagiert. Sie sei „zutiefst enttäuscht“, daß dieses Vorhaben in der aktuellen Legislaturperiode nicht umgesetzt werde, sagte Lambrecht mehreren Nachrichtenagenturen zufolge am Montag abend nach der abschließenden Verhandlungsrunde der Bundestagsfraktionen.

Sowohl der Union als auch der Opposition habe kurz vor Abschluß „der Wille zur Einigung“ gefehlt, beklagte die SPD-Politikerin. Dabei seien Kinder „besonders schutzbedürftig“, dies habe die Corona-Pandemie „noch einmal besonders eindrücklich vor Augen geführt“. Es habe eine „historische Chance“ gegeben, entsprechende Rechte ins Grundgesetz zu schreiben. Diese Gelegenheit werde „so schnell nicht wiederkommen“.

Die Regierungskoalition hatte sich im Januar darauf geeinigt, den zweiten Absatz von Artikel 6 des Grundgesetzes entsprechend zu ergänzen. Für eine solche Änderung wäre allerdings eine Zweit-Drittel-Mehrheit im Bundestag und damit auch Stimmen der Opposition nötig gewesen.

CDU und AfD loben gescheiterte Einigung

Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß bezeichnete die gescheiterte Einigung als „verschmerzbar“. Das Grundgesetz schütze bereits jetzt die Rechte von Kindern und unterscheide nicht zwischen Groß oder Klein, Alt oder Jung. „Daß die Verschlimmbesserung jetzt begraben ist, kann ich nur begrüßen.“

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner zeigte sich erfreut. Hinter der geplanten Änderung habe das Ziel gesteckt, „den Staat zum Erzieher der Kinder zu machen und die Elternrechte massiv zu beschneiden“, teilte der frühere Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag am Dienstag mit. „Kinder sollten von Geburt an verstaatlicht, ihre Erziehung in die Hand des Staates gelegt werden. Das machen wir als AfD nicht mit.“

Familienschützer warnen vor geminderten Elternrechten

Befürworter der Verfassungsänderung argumentieren, die Belange von Kindern bekämen mit der Verankerung im Grundgesetz ein neues Gewicht und müßten bei jedem Gesetzesvorhaben mitgedacht werden. Auch würde künftig bei Planungsvorhaben geprüft, ob an einem Ort tatsächlich eine Tankstelle oder doch ein Spielplatz entstehen soll.

Familienschützer warnen hingegen davor, damit würden die Elternrechte gemindert. Sogenannte Kinderrechte brächten „kein einziges neues Recht, dafür aber den staatlichen Behörden – im angeblichen Interesse der Kinder – neue Zugriffs- und Bevormundungsmöglichkeiten gegen die Familien“, wie „DemoFürAlle“-Sprecherin Hedwig von Beverfoerde im Januar gegenüber der JUNGEN FREIHEITkommentierte.

In einem Gutachten zu der Verfassungsänderung hatte der Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen diese unter anderem als überflüssig kritisiert. Kinder seien bereits „kraft ihres Menschseins unter der Geltung des Grundgesetzes bereits heute selbstverständliche Träger der Grundrechte“. Kinder verfügten schon jetzt über eine sogenannte Subjektstellung, das Grundgesetz behandle sie nicht als Objekt. Überdies seien Kinder bereits heute vor elterlichem Versagen und familiärer Gewalt geschützt. (ls)

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): Wollte „Kinderrechte“ im Grundgesetz verankern Foto:picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
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