BERLIN. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel (CDU), hat die Verlängerung der Bundesnotbremse über den Juni hinaus gefordert. „Erfreulicherweise bewegen sich die Inzidenzen gerade nach unten, was zeigt, daß die Notbremse wirkt. Vor allem aufgrund der Virusvariationen halte ich es für sinnvoll, die Notbremse noch einmal zu verlängern“, sagte der Gesundheitspolitiker am Dienstag der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Damit widersprach Rüddel CDU-Chef Armin Laschet und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die teils inoffiziell erklärt hatten, die deutschlandweiten Regelungen könnten zum 30. Juni auslaufen. Rüddel wies hingegen darauf hin, daß die Notbremse bei niedrigen Inzidenzen ohnehin nicht greife. „Wenn die Inzidenzen allerdings wieder ansteigen, ist es wichtig, daß schnell reagiert werden kann, um die Zahlen im Griff zu behalten.“
Laschet kündigte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in Beratungen des CDU-Präsidiums am Montag an: „Die Bundesnotbremse läuft wie geplant zum 30. Juni aus. Es gibt angesichts sinkender Inzidenzzahlen keinen Anlass, sie zu verlängern.“ Merkel teilte mit: „Sie kann jetzt auslaufen. Sollte sich etwas entwickeln durch Mutationen, was wir alles nicht hoffen, dann können wir das jederzeit reaktivieren.“
Streit um Kontrollen bei Corona-Testzentren
Unteressen gibt es weiterhin Unklarheit, wer die von Bund und Länder angekündigten Kontrollen von Corona-Testzentren durchführen wird. Die entsprechenden Stellen wiegeln bislang ab. Sowohl Städtetag und Gemeindebund, als auch Landkreistag, Ärzteverband des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung gaben an, sie verfügten nicht über die nötigen Kapazitäten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seine Amtskollegen in den Ländern hatten sich am Montag darauf verständigt, als Konsequenz aus dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug in Testzentren in mehreren Bundesländern in Kürze strengere Überwachungsvorgaben zu setzen. Eine Vorgabe könne sein, daß Kassenärztlichen Vereinigungen Abrechnungsdaten für Tests abgleichen müssen. Überdies könnten die Finanzämter miteinbezogen werden. (ls)