Anzeige
Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion

PSPP-Programm: EZB-Anleihenkäufe: Verfassungsgericht weist Klagen von Gauweiler und Lucke ab

PSPP-Programm: EZB-Anleihenkäufe: Verfassungsgericht weist Klagen von Gauweiler und Lucke ab

PSPP-Programm: EZB-Anleihenkäufe: Verfassungsgericht weist Klagen von Gauweiler und Lucke ab

EZB-Gebäude in Frankfurt am Main: Streit über Anleihenkäufe tobte seit Jahren
EZB-Gebäude in Frankfurt am Main: Streit über Anleihenkäufe tobte seit Jahren
EZB-Gebäude in Frankfurt am Main: Streit über Anleihenkäufe tobte seit Jahren Foto: picture alliance / greatif | Florian Gaul
PSPP-Programm
 

EZB-Anleihenkäufe: Verfassungsgericht weist Klagen von Gauweiler und Lucke ab

Seit Jahren tobt ein Streit über Anleihenkäufe der EZB. Während das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr ein solches Programm teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte, weist es nun mehrere Klagen dagegen ab. Einer der Kläger, Bernd Lucke, kritisiert die Entscheidung scharf.
Anzeige

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, daß Bundesregierung und Bundestag die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank nun ausreichend geprüft haben. Damit wiesen die Karlsruher Richter die Klagen des ehemaligen CSU-Politikers Peter Gauweiler und des AfD-Gründers Bernd Lucke ab.

„Die Anträge sind unzulässig“, teilte das Verfassungsgericht mit. Die Anträge seien zudem unbegründet, weil Bundesregierung und Bundestag sich mit der erfolgten Prüfung und Darlegung der Verhältnismäßigkeit des Ankaufprogramms für Staatsanleihen (PSPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) inhaltlich befaßt und diese für ausreichend befunden haben.

Als Beleg für die ausreichende Prüfung führte das Gericht unter anderem verschiedene Bundestagsausschüsse, eine Aktuelle Stunde im Plenum sowie die Ausarbeitung zur Unionsrechtskonformität des PSPP durch die Wissenschaftlichen Dienste an. Auch habe der EZB-Rat zwei Beschlüsse gefaßt, die die Verhältnismäßigkeit des PSPP zum Gegenstand gehabt hätten, heißt es in dem Karlsruher Beschluß.

„Bundesregierung und Bundestag sind nicht untätig geblieben“

„Im Ergebnis sind Bundesregierung und Bundestag damit weder untätig geblieben, noch haben sie Maßnahmen getroffen, die offensichtlich ungeeignet oder völlig unzureichend wären, um die sich aus dem Urteil vom 5. Mai 2020 ergebende Verpflichtung, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Ansehung des PSPP zu bewirken, zu erfüllen“, schrieb das Gericht.

Das BverfG hatte im Mai vergangenen Jahres mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das 2015 gestartete Ankaufprogramm (PSPP) stattgegeben. Die Kläger sehen in dem Programm unter anderem ein Instrument zur verbotenen direkten Staatsfinanzierung durch die EZB.

Die Karlsruher Richter urteilten 2020, daß der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB teilweise verfassungswidrig sei. Das Anleihenkaufprogramm sei zwar per se möglich, allerdings hätten Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse vorab prüfen müssen.

„Verfassungsgericht hat EZB einen Persilschein gegeben“

Der Ökonom Lucke zeigte sich am Dienstag enttäuscht. „Mit heutigem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht jetzt der EZB einen Persilschein gegeben. Die EZB darf selbst entscheiden, wie schädlich ihre Politik ist. Die Öffentlichkeit hat keinen Anspruch, das zu erfahren. So wird die EZB vor Kritik geschützt und die Kritiker werden mundtot gemacht.“ Außerdem fragte er sich auf Twitter, wieso die EZB denke, daß ihre „superexpansive Geldpolitik“ unschädlich sei.

Mit dem heutigen Beschluß aus Karlsruhe dürfte der seit Jahren dauernde Streit über die PSPP-Anleihenkäufe beendet worden sein. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof der EZB sogar das Mandat gegeben, ihre Käufe eigenständig auszuweiten. Gauweiler sah darin das Königsrecht des Bundestags, nämlich das Budgetrecht, verletzt. „Ich halte es offen gesagt für einen Skandal, daß bis zum heutigen Tag der Deutsche Bundestag sich zwar über Kleinstbeträge streitet, aber sich mit diesem zentralen Risiko, das auf uns allen lastet, nicht beschäftigen will, geschweige denn, daß darüber abgestimmt wurde“, sagte er 2019. (hl)

EZB-Gebäude in Frankfurt am Main: Streit über Anleihenkäufe tobte seit Jahren Foto: picture alliance / greatif | Florian Gaul
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag