DÜSSELDORF. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das Dienstverbot gegen eine Polizistin wegen eines vermeintlich rechtsextremen Beitrags in einer Chat-Gruppe aufgehoben. Die Beamtin war Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe, in die ein Teilnehmer ein Bild geschickt hatte, das auf Adolf Hitler anspielte. Dieses sei aber eine Parodie gewesen, urteilte das Gericht in einem Eilverfahren.
Es gebe keine „tragfähige Grundlage“ dafür, hinter dem Bild „rechtsradikales Gedankengut“ oder eine sonstige strafrechtliche Relevanz zu vermuten. Die abgebildete Person sei „offensichtlich nicht Adolf Hitler sondern jemand“, der diesen „überzeichne und der Lächerlichkeit preisgebe“, begründete die Behörde ihre Entscheidung. Zudem sei unklar, ob die Beamtin die im Oktober 2013 verschickte Datei überhaupt gesehen habe.
Suspendierung war rechtswidrig
Das zuständige Landesamt hatte den Vorfall als „schwerwiegendes Dienstvergehen“ und einen „Verstoß gegen die politische Treuepflicht“ gewertet. Die Behörde hatte die Polizistin außerdem beschuldigt, „den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ verlassen zu haben.
Das Düsseldorfer Gericht widersprach dieser Auffassung in seiner Entscheidung. Die Suspendierung der Frau sei nicht nur inhaltlich, sondern auch formal rechtswidrig gewesen.
Weitere Vorwürfe in Berlin und Nordrhein-Westfalen
In den vergangenen Monaten hatte es deutschlandweit Fälle von vermeintlich rechtsextremen Chat-Gruppen in Sicherheitskreisen gegeben. In Nordrhein-Westfalen waren aus diesem Grund Disziplinarverfahren gegen 29 Beamte eingeleitet worden.
In Berlin wurde Anfang Oktober eine vermeintlich rassistische Chatgruppe mit mehr als 25 beteiligten Polizisten aufgedeckt. Die Vorfälle haben eine Debatte über Rechtsextremismus in deutschen Sicherheitsbehörden ausgelöst. (zit)