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Baden-Württemberg: Stadt verteidigt Verbot von Muezzinruf

Baden-Württemberg: Stadt verteidigt Verbot von Muezzinruf

Baden-Württemberg: Stadt verteidigt Verbot von Muezzinruf

Moschee in Weinheim
Moschee in Weinheim
Moschee in Weinheim Foto: picture alliance/imageBROKER
Baden-Württemberg
 

Stadt verteidigt Verbot von Muezzinruf

Die Stadt Weinheim hat ihr Verbot eines Muezzinrufs der örtlichen moslemischen Gemeinde verteidigt. Die Stadt widerspreche der Auffassung des Moscheevereins, wonach die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch den islamischen Gebetsaufruf beinhalte. „Wir sehen das grundsätzlich anders.“
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WEINHEIM. Die Stadt Weinheim hat ihr Verbot eines Muezzinrufs der örtlichen moslemischen Gemeinde verteidigt. Die Stadt widerspreche der Auffassung des Moscheevereins, wonach die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch den islamischen Gebetsaufruf beinhalte, zitierte die Rhein-Neckar-Zeitungeinen Sprecher. „Wir sehen das grundsätzlich anders.“ Nach der „klar formulierten Haltung in der Moscheekommission und im Gemeinderat ist keine andere Haltung der Stadtverwaltung möglich“.

Überdies widersprach die Verwaltung den Vorwürfen der türkisch-islamischen Gemeinde, sie habe das Anliegen der Moslems bewußt verzögert. In einer Mitteilung des Vereins „werden leider Vorgänge dargestellt, die nicht der Wahrheit entsprechen“. Beispielsweise habe ein Treffen mit dem Vorsitzenden Ishak Ünal nicht stattgefunden, weil er „trotz zahlreicher Anrufversuche nicht erreichbar war“. Die Baugenehmigung, in der ein Muezzinruf ausgeschlossen worden war, sei auch vom Vorstand des Moscheevereins unterzeichnet worden. Das Dokument sei „absolut bindend und nicht verhandelbar“, bekräftige die Stadt.

„Die belehrende Haltung können wir als Muslime nicht akzeptieren“

„Wir können uns nicht vorstellen, daß diese deutliche Aussage nicht verstanden worden ist.“ Allerdings schließe es die Stadt den „guten demokratischen Gepflogenheiten in Weinheim“ nach nicht aus, über den Wunsch der Moslems nach einem Gebetsaufruf zu diskutieren. Sie hoffe nun, daß „der Moscheeverein bei seinen Stellungnahmen wieder zur Sachlichkeit zurückkehrt“.

Ende Juli hatte die Stadt beschlossen: „Laute Gebete vom Minarett der Weinheimer Moschee sind nach wie vor nicht zulässig und werden auch nicht geduldet.“ Daraufhin kritisierte Ünal den Umgang der Stadtvertreter mit den Moslems. „Die belehrende Haltung, die wir bei unserem Treffen erlebt haben, können wir als Weinheimer Muslime von unserer Stadt sowie den Fraktionsspitzen nicht akzeptieren.“ Es seien „antiislamische Ressentiments“ herangezogen worden. „Dies schadet dem Ruf der Moscheegemeinde!“

Auf seine Anfrage im April, den Muezzinruf „als ein Solidaritätszeichen mit den in Weinheim und Umkreis lebenden etwa 8.000 Muslimen“ einführen zu dürfen, habe er drei Monate lang keine Antwort erhalten. Er wies außerdem darauf hin, „daß unsere Gemeinde nach wie vor nicht die Absicht hat, den Gebetsruf aus dem Minarett erklingen zu lassen, obwohl unser Grundgesetz dies garantiert“. (ls)

Moschee in Weinheim Foto: picture alliance/imageBROKER
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