ARNSBERG. Die nordrhein-westfälische Stadt Werther ist mit einer Klage gegen die Zuweisung ausreisepflichtiger Asylbewerber durch die Bezirksregierung Arnsberg gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster nahm laut Bürgermeisterin Marion Weike (SPD) die Klage nicht an, berichtet das Haller Kreisblatt.
Mit ihrer Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen war Weike bereits im April vor dem Verwaltungsgericht Minden gescheitert. Schon die vorherige Landesregierung habe angekündigt, nur noch Asylbewerber mit Bleibeperspektive an die Kommunen zu überstellen, habe sich aber genau wie die jetzige Landesregierung nicht daran gehalten, beklagte Weike.
Kommune beklagt fehlende Gelder
„Da sind uns Geflüchtete zugewiesen worden, für deren Versorgung es schon zum Zeitpunkt ihrer Ankunft in Werther kein Geld mehr gab“, schilderte die Sozialdemokratin die Situation. Zudem werde der Stadt ein ausreisepflichtiger Einwanderer nicht auf die Quote angerechnet, die festschreibt, wie viele Asylbewerber eine Kommune aufnehmen muß.
Das Oberverwaltungsgericht stellte jetzt fest, daß die Stadt dagegen allerdings nicht klageberechtigt sei. Die Zuweisung eines Geflüchteten sei ein Verwaltungsakt, gegen den nur der Asylbewerber Rechtsmittel einlegen könne. „Diese Auffassung teile ich nicht. Aber natürlich hat das OVG das letzte Wort“, sagte Weike. Sie wolle dennoch weiterhin Druck ausüben, um eine grundsätzliche Lösung des Problems zu erwirken. (tb)