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Verfassungsschutz und AfD: Die Richtung ist klar

Verfassungsschutz und AfD: Die Richtung ist klar

Verfassungsschutz und AfD: Die Richtung ist klar

Haldenwang
Haldenwang
Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang: Innenminister Horst Seehofer kann zufrieden sein Foto: picture alliance/Carsten Koall/dpa
Verfassungsschutz und AfD
 

Die Richtung ist klar

Die AfD muß sich auf harte Zeiten einstellen. Ihre politische Ausgrenzung hat durch die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die Gesamtpartei zum „Prüffall“ zu erklären, eine neue Dimension erreicht. Ein Kommentar von Jörg Kürschner.
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Die AfD muß sich auf harte Zeiten einstellen. Ihre politische Ausgrenzung hat durch die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die Gesamtpartei zum „Prüffall“ zu erklären, eine neue Dimension erreicht. Die Nachwuchsorganisation Junge Alternative sowie der „Flügel“ gelten gar als „Verdachtsfall“ mit der Folge, daß eine Überwachung, etwa das Abhören von Telefongesprächen oder der Einsatz von V-Leuten, rechtens ist. Die Folgen sind absehbar. Funktionäre, Mitglieder, Sympathisanten werden verunsichert, geht es doch um den von höchster staatlicher Stelle geäußerten Verdacht, sie stellten sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Im Kern war die Frage zu beantworten, ob der AfD-Führung Äußerungen einzelner Mitglieder zugerechnet werden können. Müssen Alexander Gauland, Alice Weidel und Jörg Meuthen dafür haften, wenn durchgeknallte „Parteifreunde“ beispielsweise den Nationalsozialismus verharmlosen. Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits 1956 in dem Verbotsverfahren gegen die KPD positioniert. Verantworten muß sich die Parteispitze nur für solche Ansichten, die sie beeinflussen kann und indirekt billigt. „Entgleisungen einzelner Mitglieder oder Anhänger“ sollen einer Parteiführung nicht zugerechnet werden, urteilte das höchste deutsche Gericht seinerzeit.

Parteispitze muß konsequenter reagieren

Zweifellos hat es Entgleisungen gegeben, etwa die Drohung, bei einer Regierungsübernahme „aufzuräumen oder auszumisten“. Oder die Ankündigung „Helm auf“ im Falle eines Scheiterns der AfD. Auch wenn die Parteispitze dafür rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann, muß sie politisch künftig konsequenter als bisher reagieren, etwa durch Ordnungsmaßnahmen bis zum Parteiausschluß. Dabei gilt es, die rechtlichen Maßstäbe zu beachten.

Die Grenzen der Meinungs- und Redefreiheit sind sicherlich nicht durch die Erfurter Resolution des „Flügels“ überschritten, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz unterstellt. Diese stammt aus dem Jahr 2015, spielte eine Rolle im Machtkampf mit dem früheren Parteichef Bernd Lucke, hat sich also längst erledigt. Im übrigen ist die Erklärung der Unterzeichner, die im „vollen Einsatz der AfD für eine grundsätzliche politische Wende in Deutschland die eigentliche Daseinsberechtigung ihrer Partei“, sehen, eine äußerst vage, viel zu unbestimmte Aussage.

Seehofer kann zufrieden sein

„Juristisch hieb- und stichfest“ müsse seine Entscheidung ausfallen, hatte der neue Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang angekündigt. Den Begriff „Prüffall“ sucht man im Gesetz allerdings vergeblich. Politisch stigmatisiert der Behördenchef die AfD ganz im Sinne seines Dienstherrn Bundesinnenminister Horst Seehofer. Der scheidende CSU-Chef kann zufrieden sein, die politische Konkurrenz der AfD auch. Einer Partei, die im Bundestag und allen 16 Landtagen vertreten ist, wird während einer spektakulären Pressekonferenz der politische Prozeß gemacht. Mit erklärter Langzeitwirkung.

Zwei Jahre will Haldenwang die AfD in den Schwitzkasten nehmen, ein aus seiner Sicht angemessener Zeitraum für den „Prüffall“ AfD. Zugleich will er seine Fachabteilung „Rechtsextremismus“ personell um 50 Prozent aufstocken. Die Richtung ist also klar. Für die von den AfD-Gegnern erhoffte Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz hat es nicht gereicht, trotz einer Materialsammlung von über 1.000 Seiten. Da dieses Eingeständnis politisch nicht gewollt war, wurde die AfD mit ihren 30.000 Mitgliedern zum „Prüffall“.

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang: Innenminister Horst Seehofer kann zufrieden sein Foto: picture alliance/Carsten Koall/dpa
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