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Klage: Wem gehört Strauß?

Klage: Wem gehört Strauß?

Klage: Wem gehört Strauß?

Strauß
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Plakat des Vereins zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten: Würde Strauß AfD wählen? Foto: picture alliance/ dpa
Klage
 

Wem gehört Strauß?

Der AfD nahe „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten“ hat Klage gegen die CSU eingereicht. Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Plakat des Vereins mit der Aufschrift „Franz Josef Strauß würde AfD wählen“.
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Man könnte glatt den Eindruck bekommen, die CSU wolle jene Parole wiederbeleben, die sich ihre ärgsten Gegner einst im Wahlkampf 1980 massenhaft ans Revers hefteten: „Stoppt Strauß!“ Freilich in einem etwas anderen Zusammenhang und mit anderer Intention…

Jedenfalls geht es der in aktuellen Umfragen unter die 40-Prozent-Marke gerutschten Regierungspartei des Freistaats erheblich gegen den Strich, daß der „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten“ mit ihrer Ikone Franz Josef Strauß für die Konkurrenz wirbt: ,,Franz Josef Strauß würde die AfD wählen.“ Das sei ein „Mißbrauch“ Strauß´ durch die AfD bzw. AfD-nahe Vereine, gegen den seine Partei „rechtlich und politisch“ vorgehen werde, schäumte CSU-Generalsekretär Markus Blume.

Proaktive Klärung

Die juristische Karte haben nun allerdings nicht die Christsozialen, sondern hat der von ihnen beschuldigte Verein gezogen: Der reichte jetzt bei der Zivilkammer des Landgerichts München eine Klage gegen die CSU ein. Mit ihr wollen die AfD-Unterstützer feststellen lassen, daß die CSU keine Unterlassungsansprüche gegen den Verein wegen dessen Verwendung des Strauß-Slogans hat.

In der sechsseitigen Klageschrift, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, heißt es, der Verein als Kläger wolle „im beginnenden Landtagswahlkampf die sich aus den ständigen Drohungen der Beklagten (also der CSU) ergebende Rechtsunsicherheit über angebliche Ansprüche gegen die von ihr verwendeten Plakate nicht hinnehmen.“ Man will die Streitfrage also „proaktiv“ klären lassen, begründet auch der Vorsitzende des Vereins, David Bendels, den eher ungewöhnlichen Schritt.

„Wir kennen das ja von der CSU aus der Asylkrise: Da wurde die ‘Herrschaft des Unrechts’ beklagt und nach einem entsprechenden Gutachten von Udo di Fabio mit einer Verfassungsklage gegen die Entscheidungen der Merkel-Regierung gedroht – und dann passierte gar nichts“, erläuterte Bendels gegenüber der JF. Um also rechtliche Klarheit zu erzielen, sei man den Christsozialen zuvorgekommen.

Klage gegen die DVU

„Ich finde es zudem sehr amüsant, wie die offensichtlich in Panik geratene CSU über jedes Stöckchen springt, das wir ihr hinhalten“, freut sich der Vereinsvorsitzende, der früher selbst einmal CSU-Mitglied war. „Etwas besseres hätte uns gar nicht passieren können“, so Bendels, der sich äußerst zuversichtlich zeigt, diesen Rechtsstreit zu gewinnen.

In der Klageschrift wird der Verdacht laut, der CSU-Generalsekretär habe mit seiner „vollmundigen Drohgebärde“ den AfD-Unterstützerverein lediglich einschüchtern wollen. Dies Ziel sei jedoch „ersichtlich verfehlt“ worden. Mit der Klage könne nun das Verhältnis „zwischen der Meinungsfreiheit politischer Parteien und sonstiger Teilnehmer im Wahlkampf“ einerseits und „dem Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts“ andererseits geklärt werden.

Einen ähnlichen Fall gab es Anfang der neunziger Jahre, als die Deutsche Volksunion (DVU) im Wahlkampf die Porträts mehrerer prominenter (verstorbener) Sozialdemokraten mit dem Spruch „Auch sie würden DVU wählen“ abgebildet hatte. Die Tochter eines der gezeigten – des früheren Bremer Bürgermeisters Wilhelm Kaisen – hatte daraufhin geklagt. Der Fall landete schließlich beim Bundesverfassungsgericht, das – zugunsten der DVU – feststellte: „Allein dadurch, daß einer verstorbenen Person unterstellt wird, sie würde, lebte sie noch, durch ihre Wahlentscheidung eine bestimmte nicht verbotene Partei unterstützen, wird der Person ihrer personalen Würde jedenfalls dann nicht entkleidet“, hieß es in der Entscheidung.

Strauß führte unzählige Beleidigungsprozesse

Dies gelte jedenfalls für den Fall, daß die Verwendung „nicht darauf gerichtet ist, die betroffene Person in ihrem Ansehen herabzusetzen.“ Wie im Fall Kaisen wird man auch im aktuellen Streit um Strauß wohl kaum eine beabsichtigte Verachtung unterstellen können.

Bleibt die – hypothetische – Frage, was wohl der selige FJS zu diesem Streit um seine – hypothetische – Wahlentscheidung sagen würde. Sein Spott traf ja bekanntermaßen weniger die Deuter der Zukunft als die der Geschichte: „Der einzige Unterschied zwischen Gott und den Historikern besteht darin, daß Gott die Vergangenheit nicht ändern kann, wohl aber können das die Historiker.“

Immerhin war der legendäre bayerische Politiker und langjährige Ministerpräsident selbst auch in juristischen Dingen kein Kostverächter. Noch im Jahr vor seinem Tod am 3. Oktober 1988 führte er für sich sowie in seiner Funktion als CSU-Vorsitzender elf Beleidigungsprozesse. Insgesamt 36.000 DM an Honoraren und Gebühren nahm die von ihm beauftragte Anwaltskanzlei im Jahr 1987 ein. Man darf gespannt sein, wohin sich Justitias Waage im aktuellen „Fall Strauß“ dreißig Jahre post mortem neigt.

Plakat des Vereins zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten: Würde Strauß AfD wählen? Foto: picture alliance/ dpa
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