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Mordprozeß in Hamburg: Islamistischer Attentäter zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt

Mordprozeß in Hamburg: Islamistischer Attentäter zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt

Mordprozeß in Hamburg: Islamistischer Attentäter zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt

Ahmad A. vor Gericht:
Ahmad A. vor Gericht:
Ahmad A. vor Gericht: „Beitrag zum weltweiten Dschihad“ Foto: dpa
Mordprozeß in Hamburg
 

Islamistischer Attentäter zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt

Das Hamburger Oberlandesgericht hat den islamistischen Attentäter Ahmad A. am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Palästinenser hatte im Juli 2017 in einer Edeka-Filiale in Hamburg-Barmbek einen Kunden erstochen und sechs weitere Personen verletzt. Im Prozeß hatte er ausgesagt, seine Tat sei ein Beitrag zum weltweiten Dschihad gewesen.
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HAMBURG. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hat den islamistischen Attentäter Ahmad A. am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Palästinenser hatte im Juli 2017 in einer Edeka-Filiale in Hamburg-Barmbek einen Kunden erstochen und anschließend sechs weitere Personen verletzt.

Die Richter des Staatsschutzsenats sprachen den Angeklagten des Mordes sowie des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig, berichtete die Nachrichtenagentur dpa. Zusätzlich stellten sie eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Gericht folgt den Forderungen der Anklage

Der abgelehnte Asylbewerber hatte die Messerattacke im Prozeß gestanden und ausgesagt, seine Tat sei ein Beitrag zum weltweiten Dschihad gewesen. Er hätte möglichst viele deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens töten wollen. Ein psychiatrischer Gutachter hielt Ahmad A. für voll schuldfähig.

Mit seinem Urteil folgte das OLG den Forderungen der Anklage. Diese hatte im Prozeß eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung regte an, diesen Punkt zu überdenken, nannte ansonsten jedoch keine konkrete Strafmaßforderung. (ha)

Ahmad A. vor Gericht: „Beitrag zum weltweiten Dschihad“ Foto: dpa
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