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Kandel: Altersfeststellung von Migranten: Fahrlässiges Verhalten des Staates

Kandel: Altersfeststellung von Migranten: Fahrlässiges Verhalten des Staates

Kandel: Altersfeststellung von Migranten: Fahrlässiges Verhalten des Staates

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Vor der Drogerie in Kandel: Ein 15jähriger soll ein deutsches Mädchen erstochen haben Foto: picture alliance / Andreas Arnold/dpa
Kandel: Altersfeststellung von Migranten
 

Fahrlässiges Verhalten des Staates

In den Sondierungsgesprächen über eine neue Große Koalition wird auch die Frage der standardisierten Altersfeststellung von „unbegleiteten minderjährigen Migranten“ eine Rolle spielen. Selbst in der CDU fordern neuerdings Abgeordnete, daß man von jedem, wirklich jedem „Flüchtling“, der hier einreist, feststellen muß: Wer ist diese Person? Wie heißt sie? Von woher kommt sie und wie alt ist sie? Diese Fragen sind nach dem Mord von Kandel brennender denn je. Ein Kommentar von Klaus Kelle.
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Abdul D., der seine 15 Jahre alte Ex-Freundin in einem Drogeriemarkt in Kandel (Rheinland-Pfalz) mit mehreren Messerstichen getötet hat, soll aus Afghanistan stammen und angeblich 15 Jahre alt sein. Ein Foto von ihm in der Zeitung im weißen Hemd mit schwarzer Fliege zeigt indes einen jungen Mann, der eindeutig über 20 ist. Schon als der junge Afghane Hussein K. – nach eigenen Angaben 17 Jahre alt – in Freiburg die Studentin Maria L. vergewaltigte und – wie er einem Mithäftling erzählt – wie ein Tier getötet hatte, kam erst während des laufenden Gerichtsprozesses heraus, wie alt er wirklich ist: Dessen Vater sagte fernmündlich aus, sein Sohn sei 33. Es macht natürlich einen Unterschied, ob ein Mörder nach Jugendstrafrecht verurteilt wird oder nach dem, was man hierzulande unter drakonischer Strafe versteht. Hussein K., ein Muslim, auf dessen Computer man Hunderte Pornobilder fand, ist auch nach Erkenntnissen der Gutachter Anfang 30. Das ergab eine Zahnzementanalyse.

Wenn im Januar die Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD über eine neue Große Koalition beginnen, wird auch die Frage der standardisierten Altersfeststellung von „unbegleiteten minderjährigen Migranten“ eine Rolle spielen. Selbst in der CDU, die die Hauptschuld am fahrlässigen, die Innere Sicherheit Deutschlands gefährdenden, Massenzuzug Hunderttausender Menschen aus Afghanistan, dem Irak, Syrien und Nordafrika trägt, fordern neuerdings Abgeordnete, daß man von jedem, wirklich jedem „Flüchtling“, der hier einreist, feststellen muß: Wer ist diese Person? Wie heißt sie? Von woher kommt sie und wie alt ist sie? Wenn nicht wenigstens das erfüllt ist, müsse die Tür in unser Land zu bleiben.

Großparteien: Nichts begriffen, nichts gelernt

Aber ist das durchzusetzen zwischen zwei sozialdemokratischen Parteien und der CSU? Erste Stimmen aus der SPD warnen schon jetzt vor einem Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde eines jeden, wenn man einem Flüchtling in den Mund schaut. Und im Wahlprogramm 2017 der SPD steht zu lesen: „Außerdem werden wir eine Altfallregelung schaffen, so daß Menschen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben, hier nicht straffällig geworden sind und Arbeit haben oder zur Schule gehen, nicht abgeschoben werden.“

Die stark schrumpfenden Großparteien haben nichts begriffen, nichts gelernt aus dem desaströsen Abschneiden ihrer Parteien bei der Bundestagswahl. Wir wissen, was gut für Euch ist – wer das nicht kapiert, wie besonders die AfD, ist halt rechtsradikal. Diese simple Masche funktioniert nicht mehr. Der Mord vergangenes Jahr in Freiburg und der aktuelle Mord an einer Schülerin in Kandel zeigen wirklich jedem Bürger die Folgen dieser fahrlässigen Vorgehensweise des Staates.

Vor der Drogerie in Kandel: Ein 15jähriger soll ein deutsches Mädchen erstochen haben Foto: picture alliance / Andreas Arnold/dpa
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