KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App dem Antrag des NDR auf Zulassung der Revision nicht zugestimmt. Wie der Sender mitteilte, wird das „vorangehende Urteil des Oberlandesgerichts Köln damit rechtskräftig“. Das Gericht hatte die App in der Version vom 15. Juni 2011 als „in unzulässiger Weise presseähnlich“ bewertet.
Mehrere Tageszeitungen, darunter die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, Die Welt, und die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, hatten gegen die mobile Anwendung geklagt. Der NDR konnte sich mit seiner Argumentation nicht durchsetzen, das Angebot sei durch die Verknüpfung von Texten mit Videos, Audios und multimedialen Elementen ein nutzerfreundliches und zeitgemäßes Informationsangebot, das den rechtlichen Vorgaben entspreche.
ARD und NDR prüfen Verfassungsbeschwerde
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die BGH-Entscheidung. „Es ist nun rechtskräftig, daß die ARD zum Schaden freifinanzierter journalistischer Angebote gegen Recht und Gesetz gehandelt hat“, sagte Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Der Verband kritisiert, einige öffentlich-rechtliche Sender würden sich nicht an das gesetzliche Verbot halten. Zudem richteten die Rundfunkanstalten „unter dem Deckmantel des Sendungsbezugs weiterhin textlastige Portale ein, die einen massiven Wettbewerbseingriff zulasten der vielfältigen Presse in Deutschland darstellen“.
NDR-Justiziar Michael Kühn kündigte an, ARD und NDR würden nun prüfen, „ob das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befaßt werden soll“. (gb)