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Ex-Verfassungsrichter: Papier mahnt grundlegende Reform der Asylpolitik an

Ex-Verfassungsrichter: Papier mahnt grundlegende Reform der Asylpolitik an

Ex-Verfassungsrichter: Papier mahnt grundlegende Reform der Asylpolitik an

Hans-Jürgen Papier
Hans-Jürgen Papier
Hans-Jürgen Papier Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
Ex-Verfassungsrichter
 

Papier mahnt grundlegende Reform der Asylpolitik an

Der Staatsrechtler Hans-Jürgen Papier hat die künftige Bundesregierung zu einer umfassenden Reform der Einwanderungspolitik aufgerufen. Es sei ein „Kardinalfehler der Politik“ gewesen, das Asylrecht zusammen mit anderen Formen der Einwanderung zu vermischen, sagte der Verfassungsrechtler. Ein „individuelles Menschenrecht auf einen Aufenthalt in einem Staat der eigenen Wahl“ gebe es nicht.
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BERLIN. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die künftige Bundesregierung zu einer umfassenden Reform der Einwanderungspolitik aufgerufen. Es sei ein „Kardinalfehler der Politik“ gewesen, das Asylrecht zusammen mit anderen Formen der Einwanderung zu vermischen, sagte der Verfassungsrechtler am Donnerstag abend in der Katholischen Akademie in Berlin.

„Die Asyl- und Flüchtlingspolitik krankte bislang daran, daß zwischen individuellem Schutzrecht und der freiwilligen Aufnahme von Migranten nicht unterschieden wurde.“ Ein „individuelles Menschenrecht auf einen Aufenthalt in einem Staat der eigenen Wahl“ gebe es nicht, konstatierte der 74 Jahre alte Professor für Öffentliches Recht in München.

Hans-Jürgen Papier in der Katholischen Akademie Berlin Foto: JF/ls

Das geltende Recht sei ein „Schönwetterrecht“, das den aktuellen Entwicklungen „nicht mehr gewachsen“ sei. Bislang habe sich politisch nichts bewegt in der Hoffnung, daß eine Masseneinwanderung wie 2015 sich nicht wiederhole. Doch eine Neuordnung sei „unerläßlich“, mahnte Papier.

Er plädierte für ein „Verfahren der Vorprüfung der Fluchtgründe“ nach dem Vorbild des elektronischen Systems der Einreisegenehmigung in den Vereinigten Staaten. Eine Verpflichtung zur Aufnahme von Einwanderern gebe es jedoch nur bei politisch Verfolgten. Das besage sowohl das deutsche Asylrecht als auch das EU-Recht. „Deutschland ist umgeben von sicheren Drittstaaten“, weshalb Ausländern die Einreise zu verweigern wäre.

Die Regierung könne jedoch ohne rechtliche Verpflichtung weitere Flüchtlinge aufnehmen, die bereits in anderen sicheren Staaten Schutz gefunden hätten. Papier warnte jedoch, daß das Asylverfahren in Deutschland „nicht dafür ausgelegt“ und es damit „hoffnungslos überfordert“ sei. Verfassungsrechtlich zulässig sei auch die Einschränkung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen mit zeitlich begrenztem Aufenthaltsrecht. (ls)

Hans-Jürgen Papier Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten
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