SCHWERIN. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns, Holger Arppe, hat am Donnerstag seinen Austritt aus der Fraktion angekündigt. Hintergrund sind Chatprotokolle aus einer internen Facebook-Gruppe, in denen Arppe 2015 zu Gewalt aufgerufen haben soll.
Der JUNGEN FREIHEIT sagte Arppe: „Angesichts der gegen meine Person erhobenen Vorwürfe, die auf illegal beschafften angeblichen Chatprotokollen beruhen, ist mein wichtigstes Anliegen der Schutz meiner Partei, der Alternative für Deutschland. Von den mir unterstellten Äußerungen distanziere ich mich ganz klar. Um meiner Verantwortung an dieser Stelle gerecht zu werden und Schaden von der AfD und ihrer Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern abzuwenden, habe ich mich daher entschlossen, sowohl die Fraktion als auch die Partei zu verlassen. Das wird mich freilich nicht davon abhalten, auch in der Zukunft zum Wohle meines Vaterlandes zu arbeiten.“ Sein Landtagsmandat werde er aber behalten.
Holm nennt Austritt konsequent
In der AfD kursieren Auszüge aus Chatprotokollen einer internen Facebook-Gruppe. In dieser soll Arppe geschrieben haben: „Da muß man einfach ausrasten und erst mal das ganze rotgrüne Geschmeiß aufs Schafott schicken. Und dann das Fallbeil hoch und runter, daß die Schwarte kracht!“
Und weiter: „Wir müssen ganz friedlich und überlegt vorgehen, uns gegebenenfalls anpassen und dem Gegner Honig ums Maul schmieren, aber wenn wir endlich soweit sind, dann stellen wir sie alle an die Wand.“ Ebenso wird ihm folgendes Zitat zur Last gelegt: „Grube ausheben, alle rein und Löschkalk oben rauf.“
AfD-Fraktions- und Landeschef Leif-Erik Holm sowie sein Co-Landessprecher Bernhard Wildt nannten Arppes Austritt „konsequent“. Die Entscheidung sei zwingend notwendig, sollten die im Raum stehenden Äußerungen von Arppe stammen. „Solche Vorstellungen passen nicht zur AfD. Die AfD ist eine bürgerlich-konservative Partei, die das Grundgesetz verteidigt sowie für Freiheit und Demokratie eintritt“, teilten Wildt und Holm, der auch AfD-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl in Mecklenburg-Vorpommern ist, auf Anfrage der JF mit.
Arppe, auf dessen Wohnhaus Linksextremisten im vergangenen Jahr einen Farbanschlag verübten, soll sich darüber hinaus 2015 in einer internen Facebook-Gruppe lobend über den damaligen FDP-Kommunalpolitiker Jan-Hendrik H. geäußert haben. Dessen „Entschlossenheit“ fände er „schon recht interessant“, schrieb Arppe.
Ermittlungen der Bundesanwaltschaft
Jan-Hendrik H. habe einen gut gefüllten Waffenschrank in seiner Garage, berichtete Arppe, und lebe unter dem Motto: „Wenn die Linken irgendwann völlig verrückt spielen, bin ich vorbereitet.“ Jan-Hendrik H.’s Wohnung war am Montag von der Polizei durchsucht worden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm und einem weiteren Verdächtigen vor, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.
Die beiden Männer sollen sich in Chatgruppen negativ über die Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik der Bundesregierung geäußert haben. „Als deren Folge sollen die Beschuldigten eine Verarmung der privaten und öffentlichen Haushalte sowie eine Zunahme von Anschlägen und sonstigen Straftaten bis hin zum Zusammenbruch der staatlichen Ordnung befürchtet haben“, teilte die Bundesanwaltschaft mit.
„Für diesen Fall beabsichtigten sie, Vorsorge zu treffen. Dazu sollen sie sich mit Lebensmitteln sowie Munition für ihre bereits legal beschafften Waffen eingedeckt haben. Darüber hinaus sollen die Beschuldigten den von ihnen befürchteten Krisenfall als Chance gesehen haben, Vertreter des politisch linken Spektrums festzusetzen und mit ihren Waffen zu töten.“ H. bestreitet die Vorwürfe. Diese seien „absurd“. Eine Sprecherin des Schweriner Innenministeriums betonte gegenüber der Ostsee-Zeitung, es handele sich um einen Anfangsverdacht. Ein dringender Tatverdacht bestehe nicht.
Arppe war im Mai 2015 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Rostock sah es als erwiesen an, daß sich der 44jährige unter Pseudonym im Kommentarbereich des Internetportals Politically Incorrect verächtlich über Moslems geäußert hatte. Gegen das Urteil legte Arppe Berufung ein. (krk)