LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof hat anlaßlose Grenzkontrollen zwischen Schengen-Staaten nur unter Auflagen genehmigt. Die Kontrollen müßten in „Intensität, Häufigkeit und Selektivität“ so geregelt sein, daß diese nicht dieselbe Wirkung wie die stationären Grenzkontrollen in der Vor-Schengen-Zeit hätten, berichtet die französische Nachrichtenagentur AFP. Von dem Urteil ist somit maßgeblich die sogenannte Schleierfahndung betroffen.
Hintergrund des Urteils ist der Fall eines Mannes, der 2014 aus Straßburg zu Fuß über die Grenze ins badische Kehl gegangen war. Dort angekommen wehrte er sich mit Gewalt gegen eine Kontrolle durch die Bundespolizei. Die Luxemburger Richter haben den Fall mit den entsprechenden Auflagen zurück an das Amtsgericht Kehl überwiesen. Die dortigen Richter hatten den EuGH um eine Stellungnahme gebeten.
Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Sollte sich die Kontrolle als unrechtmäßig erweisen, könnte der Mann nicht mehr wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte belangt werden. Frankreich hat seit den Anschlägen von Paris im November 2015 Kontrollen an seinen Grenzen eingeführt. Vor allem Autofahrer sind davon betroffen. (tb)