BERLIN. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kontrolliert Handys von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere trotz der rechtlichen Möglichkeit dazu nicht. Obwohl bei einer Durchsicht die wahre Identität der Asylbewerber festgestellt werden könnte, werden die Telefoninhalte nur bei einem freiwilligen Vorzeigen ausgewertet, bestätigte das Amt der Welt.
Um Täuschungsmanöver von Asylbewerbern aufzudecken, sieht das Aufenthaltsgesetz in Deutschland „ausreichrechtliche Pflichten“ vor. „Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit“ von Bedeutung sein könnten, müssten den „Behörden auf Verlangen“ ausgehändigt werden.
„Kommt der Ausländer seiner Verpflichtung nicht nach und bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, daß er im Besitz solcher Unterlagen oder Datenträger ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden“, heißt es dort weiter.
Papiere tauchen wieder auf
Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach fordert ein Auswerten der Daten auf Mobiltelefonen allerdings schon vor einem Asylverfahren: „Wir sollten bei ungeklärter Identität und Nationalität grundsätzlich niemanden einreisen lassen. Und alleine die Stellung eines Asylantrages kann auch nicht die Paß Pflicht ersetzen.“
Auch der ehemalige BAMF-Chef, Frank-Jürgen Weise, sprach sich für eine Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten aus: „Das Handy kann für die Identifizierung einen entscheidenden Zugang bedeuten“, sagte er dem Focus.
Eine Flucht sei seinen Angaben zu Folge allerding aus gewissen Ländern mit gültigen Ausweispapieren gar nicht möglich, andererseits käme ihm immer wieder zu Ohren, daß die Papiere vernichtet wurden „bei der Ausländerbehörde aber, wo es ums Geld geht, waren sie vorhanden.“ (vi)