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AfD-Veranstaltung: Juristische Ohrfeige für Anklams Bürgermeister

AfD-Veranstaltung: Juristische Ohrfeige für Anklams Bürgermeister

AfD-Veranstaltung: Juristische Ohrfeige für Anklams Bürgermeister

Petry
Petry
Frauke Petry (AfD) Foto: picture alliance / dpa
AfD-Veranstaltung
 

Juristische Ohrfeige für Anklams Bürgermeister

Frauke Petry (AfD) darf im „Volkshaus“ Anklam auftreten. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald lehnte die Beschwerde der Stadt gegen die Wahlkampfveranstaltung am Dienstag letztinstanzlich ab. Der Bürgermeister hatte zuvor versucht, die Veranstaltung zu verhindern.
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GREIFSWALD. Frauke Petry (AfD) darf im „Volkshaus“ Anklam auftreten. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald lehnte die Beschwerde der Stadt gegen die Wahlkampfveranstaltung am Dienstag ab.

Die AfD hatte die Mehrzweckhalle über die städtische Immobilienverwaltung gemietet. Als Anklams Bürgermeister Michael Galander davon erfuhr, versuchte er den Auftritt mit der Begründung von Sicherheitsbedenken zu verhindern. Schließlich wurde der Mietvertrag kurzfristig gekündigt.

Dagegen hatte die AfD vor dem Verwaltungsgericht geklagt und bereits vergangene Woche in einem Eilverfahren Recht bekommen. Galander legte jedoch Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz ein. Der jetzt gefällte Beschluß des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Die AfD zeigte sich erfreut über den juristischen Sieg und warf Galander in einem Facebook-Eintrag Steuergeldverschwendung vor. (gb)

Frauke Petry (AfD) Foto: picture alliance / dpa
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