HAMBURG. In Hamburg haben mehrere Lehrer die Abiturfeier ihrer Schule boykottiert, weil die Direktorin sich geweigert hatte, einen moslemischen Schüler auszuschließen. Der Abiturient hatte zuvor einer Pädagogin den Handschlag verweigert und dies mit seinem Glauben begründet, berichtete das Hamburger Abendblatt.
Er habe die Lehrerin mit seinem Verhalten nicht beleidigen oder ihr den Respekt verwehren wollen, sagte der Schüler. Zudem hatte der Abiturient angekündigt, auch der Direktorin Andrea Lüdtke bei der Zeugnisübergabe nicht die Hand zu reichen. Die Feier fand bereits am vergangenen Donnerstag abend statt.
Schulleiterin erstellt Leitfaden
Einige Lehrer wollten dies nicht hinnehmen und forderten die Schulleitung auf, den betreffenden Schüler von der Veranstaltung auszuschließen. Doch Lüdtke akzeptierte die Entscheidung des jungen Mannes und lehnte die Forderung ab, woraufhin sieben der 13 Pädagogen nicht an der Feier teilnahmen.
„Das war sehr schade“, betonte Lüdtke. „Es war eine sehr schöne und harmonische Feier.“ Der moslemische Schüler habe ihr schlußendlich doch die Hand gegeben. Sie sei von den Abiturienten gebeten worden, einen allgemeinen Leitfaden für derartige Fälle zu erstellen. Dies werde sie auch machen.
Immer wieder Fälle von Handschlags-Verweigerung
Einen ähnlichen Fall hatte es zuletzt in Berlin gegeben. Mitte Juni hatte ein moslemischer Vater einer Lehrerin den Handschlag verweigert. Die Pädagogin der privaten Platanus-Schule warf dem Mann daraufhin mangelnden Respekt und Frauenfeindlichkeit vor und beendete das Gespräch. Der Vater, der zu einem Gespräch wegen seines Sohnes in der Schule war, stellte daraufhin Strafanzeige gegen die Lehrerin, berichtete der rbb.
Im Frühjahr hatte ein ähnlicher Fall in der Schweiz für weltweite Schlagzeilen gesorgt. Dort hatten zwei syrische Schüler im Alter von 14 und 15 Jahren ihrer Lehrerin den Handschlag verweigert. Seitdem können Lehrerinnen im Schweizer Kanton Baselland künftig darauf bestehen, daß ihnen moslemische Schüler die Hand geben, hatte die Bildungsdirektion des Kantons entschieden. Trotz Religionsfreiheit dürften Schulen „einen Händedruck einfordern und die Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes anwenden“, teilte die Behörde mit. Die Gleichstellung von Mann und Frau sowie Integration seien wichtiger als die Religionsfreiheit der Schüler. (ls)