BUDAPEST. Ungarn hat seine Asylpolitik deutlich verschärft. Ab Dienstag werden illegale Einwanderer, die innerhalb von acht Kilometern hinter der Grenze in Ungarn aufgegriffen werden, an die ungarisch-serbische beziehungsweise ungarisch-kroatische Grenze zurückgebracht. Laut dem innenpolitischen Sicherheitsberater von Ministerpräsident Viktor Orbán, György Bakondi, habe das ungarische Parlament dieses Vorgehen genehmigt, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.
Asylsuchende, die nicht nachweislich beim strafbaren illegalen Grenzübertritt gestellt werden, würden durch Öffnungen im Grenzzaun zur „Transitzone“ geleitet, betonte Bakondi. Bei dem Gebiet zwischen Grenzzaun und tatsächlichen Grenzverlauf handele es sich um „ungarisches Territorium“.
Grenzkontrollen sollen verbessert werden
Mit der Maßnahme wolle Ungarn zum einen die Effektivität der Grenzkontrollen erhöhen, zum anderen wolle das Land erreichen, daß sich Einwanderer nicht illegal auf ungarischem Territorium aufhielten, sagte Bakondi. Jeder, der zur „Transitzone“ zurückgeleitet werde, erhalte von der Polizei eine Verwarnung wegen illegalem Aufenthalts auf ungarischem Territorium. Dort werde er auch darüber aufgeklärt, daß er an der „Transitzone“ legal Asyl beantragen könne.
Bei dem neuen Vorgehen handele es sich formal nicht um eine Abschiebung. Ungarische Menschenrechtsorganisationen kritisieren aber, Asylsuchende könnten nun ohne ein formales Verfahren zurück an die Grenze gebracht werden. Dort müßten sie ohne hygienische Einrichtungen warten, bis sie in die „Transitzone“ gelangten.
Referendum gegen EU-Entscheidung
Die rechtskonservative Regierung Ungarns hat zudem angekündigt, eine Volksbefragung am 2. Oktober abzuhalten, in dem über die von der EU beschlossene Verteilung von Asylsuchenden auf ihre Mitgliedstaaten abgestimmt werden soll. Die Referendums-Frage lautet demnach: „Wollen Sie, daß die Europäische Union auch ohne Zustimmung des (ungarischen) Parlaments die Einwanderung nichtungarischer Staatsbürger nach Ungarn vorschreiben kann?“. Darauf können die Bürger dann mit „Ja“ oder „Nein“ antworten.
Seit 2015 kommen illegale Einwanderer wegen Grenzverletzung vor Gericht, wenn sie von Zeugen dabei beobachtet werden, wie sie den Grenzzaun überwinden oder beschädigen. Dies geschah laut Bakondi bislang in 4.942 Fällen. Meistens werden die Antragsteller anschließend zu Abschiebungen nach Serbien oder Kroation verurteilt. Umgesetzt werde diese jedoch in den meisten Fällen nicht, da viele Asylsuchende keine Personaldokumente bei sich hätten und die Nachbarländer sie nicht zurücknähmen. (ls)