WIEN. Die Stichwahl zum österreichischen Bundespräsidenten muß wegen gravierender Fehler bei der Auszählung wiederholt werden. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof in Wien am Freitag. Wahlen seien das „Fundament der Demokratie“, sagte der Präsident des Gerichtshofes, Gerhart Holzinger. Die Entscheidung habe nur ein Ziel: „Das Vertrauen in den Rechtstaat und der Demokratie zu stärken.“
In der ersten Abstimmung hatte sich der Grünen-Politiker Alexander Van der Bellen mit 50,3 Prozent gegen FPÖ-Kandidat Norbert Hofer durchgesetzt, der auf 49,7 Prozent kam. Der Vorsprung betrug etwa 31.000 Stimmen.
Hofer sieht „erhebliche Verfehlungen“
Hofer zeigte sich in einer ersten Reaktion erleichtert. „Österreich ist ein hervorragendes Land mit funktionierender Demokratie.“ Bei der Abstimmung habe es „erhebliche Verfehlungen“ gegeben, die „Raum für Manipulationen“ gegeben habe.
Ab dem 8. Juli, dem Tag des Ausscheidens von Amtsinhabers Heinz Fischer, wird das Präsidium des Nationalrates die Amtsgeschäfte zu übernehmen. Diesem Gremium gehört auch Hofer an. Er werde dabei „strikt überparteilich“ vorgehen, sagte der FPÖ-Politiker.
FPÖ monierte zahlreiche Unregelmäßigkeiten
Die FPÖ hatte nach der Wahl Unregelmäßigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden kritisiert und die Wahl vor dem Verfassungsgericht angefochten. Vor allem bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen war es nach Ansicht der Partei zu gravierenden Fehlern gekommen. FPÖ-Kandidat Hofer hatte vor Auszählung der Briefwahlergebnisse noch mit 52 Prozent in Führung gelegen.
Bereits während der Verhandlung stießen die Richter auf zahlreiche Verstöße gegen das Wahlgesetz. So wurden Briefwahlunterlagen zu früh und teilweise nicht von Mitgliedern der Wahlkommissionen ausgezählt. (ho)