THERWIL. Lehrerinnen im Schweizer Kanton Baselland können künftig darauf bestehen, daß ihnen moslemische Schüler die Hand geben. Trotz Religionsfreiheit dürften Schulen „einen Händedruck einfordern und die Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes anwenden“, teilte die Bildungsdirektion des Kantons mit. Die Gleichstellung von Mann und Frau sowie Integration seien wichtiger als die Religionsfreiheit der Schüler. Zudem können Schulen den Eltern mehrmalige Bußen von bis zu 5.000 Franken (rund 4.500 Euro) ausstellen.
Hintergrund ist ein Fall in einer Schule in der Gemeinde Therwil, bei dem zwei syrische Schüler im Alter von 14 und 15 Jahren ihrer Lehrerin den Handschlag verweigert hatten. Die Schuldirektion hatte dies nach einer Mediation unter Aufsicht des radikalen Islamischen Zentralrats zeitweise per Sonderregelung für zulässig erklärt, berichtete der Schweizer Blick.
Behörden sprechen Machtwort in Affäre von Therwil BL: Handschlag-Zwang für Muslim-Schüler! https://t.co/HUZTZpCoPq pic.twitter.com/ny2RyqMW9I
— Blick (@Blickch) 25. Mai 2016
Schuldirektion erleichtert
Nach dem Entscheid des Kantons zeigte sich die Schulleitung erleichtert. Sie werde die Sonderregelung mit den Schülern aufheben und habe dies bereits den Eltern mitgeteilt. Der Vater der Brüder, ein Imam der König-Faysal-Stiftung, hatte angemahnt, seine Söhne dürften selber darüber entscheiden, da sie nach islamischem Recht volljährig seien. Laut der Islam-Expertin Keller-Messahli vertrete die König-Faysal-Stiftung einen „ultrakonservativen sunnitischen Islam aus Saudi-Arabien“.
Die Behörden des Kanton Baselland verlangen von den Schulen, dem Amt für Migration in Zukunft „substantielle Integrationsbehörden“ zu melden. Diese könnten zu Sanktionen gegen Schüler oder Eltern führen. In der Folge könne das Amt dann ausländerrechtliche Maßnahmen fällen.
Der ältere der beiden Brüder war wegen Gewaltverherrlichung vom Basler Amt für Migration verwarnt worden. Er hatte auf dem sozialen Netzwerk Facebook Videos der Terrormiliz Islamischer Staat geteilt. (ls)