GREIFSWALD. Die AfD hat den Greifswalder Rechtswissenschaftler Ralph Weber gegen Extremismus-Vorwürfe in Schutz genommen. Weber steht derzeit in der Kritik, weil er als Doktorvater einen Anhänger der rechtsextremen Szene betreut hatte, der promoviert wurde.
„Wenn das ein Skandal sein soll, leben wir wohl nicht mehr in einem freien Land. In welchem Gesetz steht geschrieben, daß Menschen mit ‘falscher’ Gesinnung nicht promovieren dürfen?“, kritisierte der Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Leif-Erik Holm.
Der betreffende Student hatte 2000 die vom Verfassungsschutz beobachtete nationalsozialistische Band „Hassgesang“ gegründet. Holm betonte: „Wenn die Medienberichte richtig sind, vertritt oder vertrat der Promovend aus meiner Sicht tatsächlich Dinge, die abstoßend sind.“
Verhalten der Hochschule ein „Armutszeugnis“
Aber dies stehe in „keinerlei Zusammenhang mit seiner wissenschaftlichen Arbeit zu einem juristischen Thema im Medizinbereich“, monierte der AfD-Politiker. Das Thema der Doktorarbeit lautete: „Der privatärztliche Vergütungsanspruch gemäß der GOÄ im Spannungsfeld des medizinischen Fortschritts.“
Daß die Universitätsleitung es laut Medienberichten bedauert habe, die Verleihung des Doktorgrades nicht verhindert haben zu können, sei ein „Armutszeugnis“, monierte Holm. „Die Universität bedauert, daß sie keinen Gesinnungsparagraphen zur Hand hat. Das ist der eigentliche Skandal an der Geschichte.“
FAZ trat Kampagne los
Dem Rechtswissenschaftler Weber, der auch AfD-Direktkandidat für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im September ist, hingegen gebühre Dank. „Er hat Meinung und Wissenschaft strikt voneinander getrennt“, unterstrich der AfD-Landeschef. „Wir Ostdeutsche sind 1989 nicht auf die Straße gegangen, um erneut in einem Gesinnungsstaat zu landen.“
Aufgebracht hatte den Fall die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Weber unter der Überschrift „Wenn der Professor das rechte Auge zudrückt“ Sympathien für die rechte Szene vorwarf. Das Bildungsministerium des Bundeslandes hatte bereits mitgeteilt, daß es nur „im Rahmen der Rechtsaufsicht bei rechtswidrigem Handeln der Universität eingreifen“ könne. Dafür gebe es jedoch keine Anhaltspunkte. (ho)