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Schleswig-Holstein: Straffreiheit für Asylbewerber bei „einfachen Delikten“

Schleswig-Holstein: Straffreiheit für Asylbewerber bei „einfachen Delikten“

Schleswig-Holstein: Straffreiheit für Asylbewerber bei „einfachen Delikten“

Festnahme eines Asylbewerbers
Festnahme eines Asylbewerbers
Festnahme eines Asylbewerbers: Nicht bei „einfachen Delikte“ Foto: picture alliance/rtn – radio tele nord
Schleswig-Holstein
 

Straffreiheit für Asylbewerber bei „einfachen Delikten“

In Schleswig-Holstein sorgt ein neuer Fall im Umgang der Polizei mit Asylbewerbern für Aufregung. Die Kieler Polizeiführung und Staatsanwaltschaft hatten sich darauf geeinigt, „einfache Delikte“ von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere nicht strafrechtlich zu verfolgen.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

KIEL. In Schleswig-Holstein sorgt ein neuer Fall im Umgang der Polizei mit Asylbewerbern für Aufregung. Wie die Kieler Nachrichten berichten, hatten sich Polizeiführung und Staatsanwaltschaft im Oktober darauf geeinigt, „einfache Delikte“ von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Laut dem Protokoll vom 7. Oktober, das dem Blatt vorliegt, trafen sich Thomas Bauchrowitz, Chef der Polizeidirektion Kiel und Peter Schwab, Leiter der Kieler Staatsanwaltschaft, zu einer „gemeinsamen Erörterung“ über den Umgang mit „strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen“.

Asylbewerber ohne Ausweispapiere bereiten Probleme

Demnach wurde festgestellt, daß es bereits im Herbst „Probleme in der polizeilichen Praxis“ mit kriminellen Asylbewerbern gegeben hatte, die ohne Ausweispapiere oder Registrierung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erwischt wurden.

In diesen Fällen sei es „regelmäßig problematisch“ einzuordnen, ob „strafprozessuale Maßnahmen“ bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Sachbeschädigung oder Ladendiebstahl erforderlich seien, heißt es in dem Protokoll.

Landesweite Regelung Fehlanzeige

Solange es keine landesweite Regelung gebe, werde man sich laut dem Papier „vorläufig“ an folgende Richtlinie halten: „Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden…)“ bei einfachen Delikten „regelmäßig aus“.

Erst Anfang dieser Woche wurde eine Dienstanweisung für die Polizei in Schleswig-Holstein im Umgang mit Asylbewerbern bekannt. Darin hatte die Polizeiführung alle Beamten angewiesen, Aufenthaltsverstöße von Asylsuchenden aus Syrien und dem Irak zu ignorieren.

Scharfe Kritik an dem Vorgang kam aus Bayern. „Das ist eine Kapitulation des Rechtsstaats“, sagte der innenpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Florian Herrmann. „Zu kostenintensiv oder geringe Erfolgsaussichten, da die Täter schwer zu identifizieren sind, dürfen keine Ausreden für Ermittlungen sein.“ Die Bevölkerung habe kein Verständnis dafür, daß wegen der großen Zahl von Asylsuchenden Ladendiebstahl oder Schwarzfahren plötzlich legalisiert werden sollten. (ls)

Festnahme eines Asylbewerbers: Nicht bei „einfachen Delikte“ Foto: picture alliance/rtn – radio tele nord
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