ANSBACH. Weil er sich männlich und weiblich fühle, wollte ein bayerischer Transvestit einen männlichen und weiblichen Vornamen führen. Das Bayerische Verwaltungsgericht schmetterte die Klage des Mannes nun ab. Die Kammer verwies darauf, daß Menschen laut deutschen Gesetzen entweder männlich oder weiblich seien, berichtet der Bayerische Rundfunk.
Bereits 2013 hatte der Kläger versucht, den weiblichen Vornamen beim Standesamt Nürnberg eintragen zu lassen. Dieses lehnte den Antrag jedoch ab. Daraufhin zog der Transvestit vor das Verwaltungsgericht. Das Namensänderungsrecht sehe allerdings einen „wichtigen Grund“ für einen Namenswechsel vor, der in diesem Fall nicht vorliege, urteilten die Richter.
Auch das Transsexuellengesetz sei in diesem Fall nicht anwendbar. Dort heißt es, der Vorname einer Person könne nur geändert werden, wenn „sie sich aufgrund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“. Die Nutzung eines weiblichen und männlichen Vornamens ist nicht vorgesehen. (ho)